Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „MainTerrassen Karlstadt“ in Karlstadt;
Fassung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses
Der Stadtrat hat den Weg für das geplante Bauprojekt „MainTerrassen Karlstadt“ freigemacht und den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst. Das zu realisierende städtebauliche Projekt sieht die Ausweisung eines urbanen Gebietes vor. Das Nutzungskonzept verbindet dabei barrierefreie Wohnanlagen mit Büroflächen und gemeinschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten.
Das Bauleitplanverfahren wurde bereits am 27. November 2025 mit dem Aufstellungsbeschluss im beschleunigten Verfahren eingeleitet. Nach der ortsüblichen Bekanntmachung am 1. Dezember 2025 hatte die Öffentlichkeit vom 3. Dezember 2025 bis zum 21. Januar 2026 Gelegenheit, sich über die Ziele und Auswirkungen der Planung zu informieren. Die Ergebnisse eines anschließenden behördlichen Scoping-Termins am 9. Juni 2026 im Landratsamt Main-Spessart wurden im Nachgang in den Entwurf eingearbeitet. Nachdem die Fraktionen am 2. Juli 2026 vorab informiert worden waren, stellte Frau Roschlau vom beauftragten Planungsbüro Bauerconsult aus Haßfurt die finalen Pläne in der Sitzung detailliert vor. Fragen zu den vorgestellten Entwurfsunterlagen wurde von den anwesenden Planern ausführlich beantwortet.
Der Stadtrat billigte einstimmig die Entwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inklusive des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie der Begründung in der Fassung vom 30. Juli 2026. Gleichzeitig wurde die Stadtverwaltung beauftragt, die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Kulturgaden Stetten; Beratung über die Umsetzung des Gadengebäudes als Dorfgemeinschaftshaus und der Platzgestaltung
Der Stadtrat hat beschlossen, die Errichtung des Gadengebäudes als Gemeinschaftshaus sowie die Gestaltung der Freianlagen im Stadtteil Stetten als Bauherr in eigener Regie auszuführen. Das Großprojekt „Kulturgaden“ war ursprünglich über die Kulturgaden eG und die Dorferneuerung geplant. Für die nun gewählte Variante stellt die Städtebauförderung der Regierung von Unterfranken eine Förderung von 90 Prozent der förderfähigen Kosten in Aussicht. Die entsprechende Rahmenbewilligung vom 27. Mai 2026 umfasst ein Gesamtvolumen von 2 Millionen Euro bei einem staatlichen Zuschuss von 1,8 Millionen Euro. Die Kosten teilen sich auf rund 1,016 Millionen Euro für das Gebäude und etwa 825.000 Euro für die Außenanlagen auf.
Die Bewilligung ist an strikte Auflagen gebunden: Die Stadt muss den zehnprozentigen Eigenanteil tragen, die Gaden- und Kellergasse von der Kirchenstiftung Stetten erwerben und eine 25-jährige Zweckbindung für das Gebäude übernehmen. Zudem wird das Verfahren der umfassenden Dorferneuerung in Stetten bis zur Schlussrechnung ausgesetzt. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Förderantrag bis Ende 2026 vorzubereiten und die erforderlichen Mittel in die Finanzplanung bis 2029 aufzunehmen. Parallel müssen personelle Kapazitäten für die Bauherrenvertretung geklärt sowie neue Planungsbüros für den Hochbau und die Freianlagen gefunden werden.
Beschlussfassung über die Verlängerung der Outsourcing-Verträge mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)
Der Stadtrat hat beschlossen, die zum 31. Dezember 2026 auslaufenden IT-Outsourcing-Verträge mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) zu verlängern. Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorliegenden Angebote für die Stadt sowie für den Eigenbetrieb Stadtwerke Karlstadt für weitere 36 Monate abzuschließen. Die neue Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2027 und endet am 31. Dezember 2029, wobei die bisherige Gesamtvereinbarung vereinbarungsgemäß auf separate Einzelverträge pro Fachbereich aufgeteilt wird.
Die Verträge sichern das Hosting, die Datenpflege, die Datensicherung und den Support für die wesentlichen kommunalen Softwareverfahren. Davon umfasst sind die Bereiche Finanzwesen, Grundstücks- und Friedhofsverwaltung, Personalwesen samt Abrechnung, Einwohnerwesen, Standesamt sowie die Kitabetreuung und die Datenkommunikationssysteme. Die jährlichen Nutzungsentgelte sind für den Dreijahreszeitraum festgeschrieben, variieren jedoch leicht durch Abrechnungsfaktoren wie die Einwohnerzahl oder Personalfälle. Die Preissteigerungen begründen sich durch gestiegene Modulkosten sowie Tarif- und Energiekosten der AKDB.
Im Vorfeld hatte die Verwaltung alternative Softwarelösungen anderer Anbieter geprüft. Ein Wechsel wurde jedoch aufgrund der hohen finanziellen Migrationskosten und des enormen personellen Umstellungsaufwands in den Fachbereichen verworfen. Die dreijährige Vertragslaufzeit garantiert der Stadt mittelfristige Investitions- und Datensicherheit im hoheitlichen Raum. Aktuelle Bestrebungen des Freistaates Bayern zur Zentralisierung der kommunalen IT über eine Weiterentwicklung der AKDB stehen der Verlängerung nicht entgegen, da bei Bedarf eine spätere Überleitung in neue staatliche Standards möglich bleibt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden ab dem Etat 2027 eingeplant.
Beschaffung eines LKW mit Ladekran für den städtischen Bauhof
Der Stadtrat hat die Beschaffung eines neuen Lastkraftwagens mit Ladekran für den städtischen Bauhof beschlossen. Die Ersatzbeschaffung ist notwendig, da das aktuelle Fahrzeug altersbedingt zunehmende Mängel aufweist und unwirtschaftlich geworden ist. Nach Auswertung einer Ausschreibung erwies sich die Kombination aus einem Mercedes-Benz-Fahrgestell (Typ Arocs 5 1835 AK 4x4 B 08) und einem Palfinger-Kranaufbau (Typ PK 14.502-SH) als sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung für die anfallenden Arbeiten.
Der Beschluss ermächtigt den Ersten Bürgermeister Michael Hombach, die verbindlichen Verträge mit den Herstellern abzuschließen. Die Lieferung und die Zahlung des Spezialfahrzeugs sind für das Jahr 2027 geplant. Finanziell ist die Investition über Haushaltsmittel im Etat 2026 sowie eine Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2027 abgesichert.
Genehmigungen von Dienstreisen im europäischen Ausland für den Ersten Bürgermeister Michael Hombach
Der Stadtrat beschloss eine allgemeine Dienstreisegenehmigung für den Ersten Bürgermeister Michael Hombach für das europäische Ausland. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Bayerische Reisekostengesetz. Während Inlandsdienstreisen des Ersten Bürgermeisters keiner gesonderten Genehmigung bedürfen, ist für Auslandsreisen eine vorherige Bewilligung zwingend erforderlich. Die Zuständigkeit hierfür liegt laut Gemeindeordnung beim Stadtrat als Gesamtgremium; eine Übertragung an einen Ausschuss ist rechtlich ausgeschlossen.
Da sich die Karlstadter Partnerstädte Mühlbach/Gais und Maen Roch im europäischen Ausland befinden, dient der Beschluss einer Vereinfachung der Verwaltungsabläufe bei anstehenden Städtepartnerschaftsbesuchen. Die erteilte Genehmigung gilt für die gesamte laufende Amtszeit des Ersten Bürgermeisters und umfasst künftige Reisen innerhalb der Europäischen Union bis zu einer Dauer von jeweils maximal sieben Tagen.