Der Stadtrat der Stadt Karlstadt hat in seiner Sitzung am 27. November 2025 auf Antrag des Vorhabenträgers vom 11. November 2025 beschlossen einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB „MainTerrassen Karlstadt“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „MainTerrassen Karlstadt“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §13 Abs. 3 Satz 1 BauGB wird keine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ferner wird vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 28. November 2025 ortsüblich bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit konnte sich vom 3. November 2025 bis einschließlich 21. Januar 2026 bei der Stadt Karlstadt zu den allgemeinen Zielen und Zwecken sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und während dieser Frist zur Planung äußern.
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von rd. 1,8 ha und damit die Grundstücke Fl.-Nr. 3095, 3096 (teilweise), 3101 (teilweise), 3101/1 (teilweise), 3105 und 3106 (teilweise). Auf den genannten Grundstücken soll das Vorhaben „MainTerrassen Karlstadt“ errichtet werden: Ein gemischt genutztes, barrierefreies Quartier mit Wohn-, Büro- und Gemeinschaftsnutzungen am Mainufer in Karlstadt. Ziel des Projekts ist die Schaffung eines sozial durchmischten, generationsübergreifenden Wohn- und Lebensraumes unter Berücksichtigung hoher städtebaulicher, architektonischer und sozialer Qualitätsanforderungen.
Die Unterlagen sind auf der Homepage der Stadt Karlstadt (www.karlstadt.de) unter dem Menüpunkt "Bauen und Wohnen", Rubrik "Bauleitpläne im Aufstellungsverfahren" und dem zentrale Internetportal des Landes in der Zeit vom
17. August 2026 bis einschließlich 28. September 2026
einsehbar und können heruntergeladen werden unter
Bauleitplanverfahren in Aufstellung - Karlstadt - Kreisstadt Main-Spessart
https://by.beteiligung.diplanung.de/plan/cfdfef92-0d06-4c44-9dd4-e0bad7f0564c
Der Bebauungsplan „MainTerrassen Karlstadt“ liegt mit seinen Anlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17. August 2026 bis einschließlich 28. September 2026
in der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt, Zimmer 2.02 während der allgemeinen Dienstzeiten zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Dienstzeiten sind:
Montag - Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist von Jedermann abgegeben werden können.
Die Einholung der Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bc@baurconsult.com oder bauamt@karlstadt.de abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (z.B. in Textform an BAURCONSULT Architekten Ingenieure AG & Co. KG, Adam-Opel-Straße 7, 97437 Haßfurt oder bei der Stadtverwaltung Karlstadt, Zum Helfenstein 2, 97753 Karlstadt oder während den Dienststunden per Niederschrift) (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 2 BauGB).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr.3 BauGB).
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „MainTerrassen Karlstadt“ bestehenden aus den folgenden Unterlagen
01.1 – „Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ vom 20. Juli 2026
01.2 – „Begründung zum Vorhabenbezogener Bebauungsplan“ vom 20. Juli 2026
01-Anlage 1.1 – „Ermittlung der Gewerbelärmeinwirkungen“ vom 19. Juni 2026 (Bericht-Nr.: 25-15112-b01a, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH)
01-Anlage 1.2 – „Ermittlung der Sport- und Freizeitlärmeinwirkungen“ vom 18. Juni 2026 (Bericht-Nr.: 25-15112-b02a, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH)
01-Anlage 1.3 – „Ermittlung der Verkehrslärmeinwirkungen“ vom 16. Juni 2026 (Bericht-Nr.: 25-15112-b03b, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH)
01-Anlage 1.4 – „Private Tiefgaragennutzung und Wärmepumpen - Gewerbelärmemissionen Hegewaldareal“ vom 23. Juni 2026 (Bericht-Nr.: 25-15112-b04a, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH)
01-Anlage 1.5 – „Zusammenfassung der schalltechnischen Untersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung und Vorschlag für die textlichen Festsetzungen“ vom 25. Juni 2026 (Bericht-Nr.: 25-15112-b05b, IBAS Ingenieurgesellschaft mbH)