Der Bau-, Umwelt-, Land- und Forstwirtschaftsausschuss der Stadt Karlstadt hat in seiner Sitzung am 28. Juli 2026 die nachfolgend aufgeführten Straßen gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) gewidmet:
| 1. Straßenbeschreibung | |
| Straße: | An der Höhe |
| Stadt/Gemeinde: | Karlstadt |
| Landkreis: | Main-Spessart |
| Widmungsbeschränkung: | Fußweg |
| Flurnummern: | 3768/5 teilweise, Gemarkung Karlburg |
| Anfangspunkt: | Südliche Grundstücksgrenze Fl-Nr. 3768/3 |
| Endpunkt: | Einmündung in Brücklein Fl-Nr. 7554 |
| Länge: | 0,015 km |
| Baulastträger: | Stadt Karlstadt |
2. Verfügung
Die unter 1. bezeichnete neugebaute Straße ist als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.
3. Wirksamwerden
Die Widmungsverfügung kann ab dem 11. August 2026 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Karlstadt, Zum Helfenstein 2, Zimmer 2.02 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Würzburg, Hausanschrift: Burkarderstraße 26, 97082 Würzburg
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Erhebung einer Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Erhebung einer Klage per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und
entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Seit 1. Januar 2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch
einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.