Wer kennt es nicht: Man hat es eilig, möchte das Fahrrad nicht komplett schieben und rollt stattdessen einfach mit einem Fuß auf dem Pedal durch die Unterführung. Das fühlt sich im ersten Moment wie ein harmloser Kompromiss an.
Rechtlich gesehen ist das sogenannte „Fahrradrollern“ allerdings dem normalen Radfahren gleichgestellt. Da Fahrräder in Fußgängerbereichen und reinen Fußgängerunterführungen nicht fahren dürfen, ist auch das Rollern dort nicht erlaubt. Übrigens auch nicht für Roller.
Uns geht es hierbei aber überhaupt nicht um Paragraphen, sondern um die Sicherheit an genau dieser Stelle: Unsere Bahnunterführung wird von vielen Menschen genutzt, die direkt von den Gleisen kommen. Wer die Treppen herunterläuft oder um die Ecke biegt, rechnet nicht mit einem schnell herannahenden Rad. Da beim Rollern die Füße oft nicht bremsbereit am Boden sind, kann es blitzschnell zu gefährlichen Zusammenstößen kommen.
Bitte steigen Sie in der Unterführung ganz ab und schieben Sie Ihr Rad das kurze Stück. Ein faires Miteinander und gegenseitiger Respekt sorgen dafür, dass alle sicher an ihr Ziel kommen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!