Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. BV-706/2023)
| 1. | Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei fest. |
| 2. | Der Jahresabschluss in Höhe von 34.529,54 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
| 3. | Der Kreistag beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei für das Wirtschaftsjahr 2022 |
Der Beschluss des Kreistages über den geprüften Jahresabschluss wird hiermit gemäß § 33 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung bekannt gemacht. Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerks liegt in der Stabsstelle Beteiligungscontrolling (Zimmer 014) im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg, vom 05.02.2024 bis zum 09.02.2024 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Herzberg, 31.01.2024