Titel Logo
Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2023 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. BV-706/2023)

1.

Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei fest.

2.

Der Jahresabschluss in Höhe von 34.529,54 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Der Kreistag beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei für das Wirtschaftsjahr 2022

Der Beschluss des Kreistages über den geprüften Jahresabschluss wird hiermit gemäß § 33 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung bekannt gemacht. Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerks liegt in der Stabsstelle Beteiligungscontrolling (Zimmer 014) im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg, vom 05.02.2024 bis zum 09.02.2024 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Herzberg, 31.01.2024

Christian Jaschinski
Landrat