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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Eigenbetrieb Kreisstraßenmeisterei des Landkreises Elbe-Elster

Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung

hat der Kreistag durch Beschluss vom 11. Dezember 2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:

1.

Es betragen

1.1.

im Erfolgsplan

die Erträge

2.369,6 T€

die Aufwendungen

2.369,6 T€

der Jahresgewinn

0,0 T€

der Jahresverlust

0,0 T€

1.2.

im Finanzplan

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit

252 T€

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

174 T€

Mittelabfluss aus Finanzierungstätigkeit

89 T€

2.

Es werden festgesetzt

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf

0 T€

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

0 T€

Christian Jaschinski
Landrat

Herzberg, den 31. Januar 2024

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei des Landeskreises Elbe-Elster liegt in der Stabsstelle Controlling, Haushaltssteuerung und ÖPNV im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer 014 vom 05.02.2024 bis 09.02.2024 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.