Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Elbe-Elster hat in der Sitzung am 30. Mai 2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und -schöffen für das Landgericht Cottbus und das Amtsgericht Bad Liebenwerda gefasst. Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 12. Juni 2023 bis 19. Juni 2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus:
Landkreis Elbe-Elster
- Schaukasten Erdgeschoss im Dienstgebäude -
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
sowie
Landkreis Elbe-Elster
- Schaukasten vor dem Dienstgebäude -
Ecke Schliebener Straße/Ludwig-Jahn-Straße
04916 Herzberg (Elster)
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll beim Landkreis Elbe-Elster, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Frau Anett Walter/SB Ausschussangelegenheiten, Rosa-Luxemburg-Str. 44 in 04916 Herzberg (Elster), Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Anhang
Text §§ 32 bis 34 GVG