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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

vom 9. Juli 2024

Der Kreistag des Landkreis Elbe-Elster hat auf der Grundlage von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 4 Abs. 1 und 2 sowie 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 5. März 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 10]) in seiner Sitzung am 8. Juli 2024 folgende Vierte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Elbe-Elster vom 2. Dezember 2014, in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 26. Juni 2023 beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Hauptsatzung

Die Hauptsatzung für den Landkreis Elbe-Elster vom 2. Dezember 2014 (bekanntgemacht im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Nr. 12/2015 vom 10. Dezember 2014), zuletzt geändert durch Satzung vom 26. Juni 2023 (bekanntgemacht im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster Nr. 13/2023 vom 5. Juni 2023) wird wie folgt geändert:

In § 5 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „vier“ durch das Wort „zwei“ ersetzt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese 4. Änderungssatzung der Hauptsatzung für den Landkreis Elbe-Elster tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Herzberg (Elster), 9. Juli 2024

Christian Jaschinski
Landrat