Der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2023 gem. §§ 131 Abs. 1 i. V. m. 28 Abs. 1 und 101 Abs. 3 S. 1 der Kommunalverfassung für das Land Brandenburg (BbgKVerf) folgende Änderung der Rechnungsprüfungsordnung vom 8. Mai 2012 beschlossen:
Die Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Elbe-Elster vom 8. Mai 2012 (veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster, Ausgabe Nr. 9 vom 16. Mai 2012) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 8 erhält folgende Fassung:
„(8) In Erfüllung seiner Aufgaben ist das Rechnungsprüfungsamt gemäß § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) berechtigt, personenbezogene Daten zu verarbeiten.“
2. Nach § 3 wird folgender § 3 a eingefügt:
„§ 3a
Heranziehung der Bediensteten des Rechnungsprüfungsamtes zu anderen Aufgaben
Zur Bewältigung von Großschadenslagen und Katastrophen und sonstigen Aufgaben von besonderer Bedeutung für den Landkreis können der Leiter und die Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes in den Katastrophenschutzstab bzw. den für die Aufgaben von besonderer Bedeutung für den Landkreis gebildeten Stab des Landkreises Elbe-Elster berufen werden. Für die Dauer der Tätigkeit im Stab einschließlich erforderlicher Ausbildungen und Übungen sowie Nachbereitungen ruht die Tätigkeit im Rechnungsprüfungsamt. Das Verbot, Zahlungen anzuordnen oder auszuführen (§ 101 Abs. 6 BbgKVerf) bleibt unberührt."
Diese Änderung der Rechnungsprüfungsordnung des Landkreises Elbe-Elster tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Herzberg (Elster), 27. Juni 2023