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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags

Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda

auf Bescheinigung des Bestehens von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten an Grundstücken in der

Gemarkung Elsterwerda, Flur 21, Flurstück 13

AZ: 63/92077-2024

Gemarkung Elsterwerda, Flur 2, Flurstücke 51 und 55

AZ: 63/92078-2024

für eine Trinkwasserzuführungsleitung mit Absperrarmaturen und eine Trinkwasserleitung mit Absperrschieber

Gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes (GBBerG) vom 20.12.1993 (BGBL. I, S. 2182 ff) in der jetzt gültigen Fassung, i.V.m. § 7 Abs. 1 der Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20.12.1994 (BGBL. I, S.3900), gibt der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz, Untere Wasserbehörde, öffentlich bekannt, dass der Wasser- und Abwasserzweckverband Elsterwerda mit Sitz in Elsterwerda eine Bescheinigung über das Bestehen einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit an den o. g. Grundstücken beantragt hat (Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung).

Die im Antrag aufgeführten Grundstücke werden von dem Versorgungsunternehmen durch den Besitz und Betrieb sowie die Unterhaltung und Erneuerung der bereits vor dem 03.10.1990 bestehenden

Trinkwasserzuführungsleitung und Absperrarmaturen Elsterwerda

nach Plessa Süd

Gemarkung Elsterwerda, Flur 21, Flurstück 13

AZ: 63/92077-2024

und die

Trinkwasserleitung und Absperrschieber Elsterwerda Weinberge

Gemarkung Elsterwerda, Flur 2, Flurstücke 51 un55

AZ: 63/92078-2024

mit den dazu gehörenden Anlagen und Schutzstreifen in Anspruch genommen.

Der Antrag, einschließlich des Flurkartenauszuges, können im o. g. Amt, Untere Wasserbehörde, Nordpromenade 4 a, 04916 Herzberg, 3. Etage, innerhalb von 4 Wochen nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster während der folgenden Dienstzeiten oder nach Vereinbarung eingesehen werden.

Dienstag

8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr

Donnerstag

8.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 16.00 Uhr

Während der Auslegungsfrist hat der Grundstückseigentümer Gelegenheit, von dem Inhalt des Antrages Kenntnis zu nehmen und Einwendungen durch einen Widerspruch vorzubringen. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter http://www.lkee.de/Quickmenu/Impressum aufgeführt sind.

Falls die Frist durch eine von Ihnen beauftragte Person versäumt werden sollte, so ist dieses Verschulden Ihnen zuzurechnen. Die Untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der Frist.

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:

Nach § 9 GBBerG i.V.m. § 1 SachenR-DV ist durch Gesetz eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit an Grundstücken entstanden, die am 03.10.1990 zum Betrieb einer wasserwirtschaftlichen Anlage (hier für die öffentliche Trinkwasserversorgung) in Anspruch genommen wurden.

Alle nach dem 03.10.1990 eingetretenen Veränderungen müssen in einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden.

Da die Dienstbarkeit durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.

Der Widerspruch kann demzufolge nur darauf gerichtet sein, dass die dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist oder das Grundstück in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.

Im Auftrag

Frank George
Amtsleiter