Antrag (ohne Az.) des Landkreises Oberspreewald-Lausitz vom 10.07.2024
Genehmigung
Gemäß § 41 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) genehmige ich als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde nach § 42 Absatz 5 Satz 1 GKGBbg die mir vorgelegte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der landesschifffahrtlichen Aufgaben des Landkreises Elbe-Elster auf den Landkreis Oberspreewald-Lausitz vom 5. Juli 2024.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Cottbus erhoben werden.