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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 18/2023
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Nachtragshaushaltssatzung 2023 incl. Veröffentlichungstext

Aufgrund des § 68 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007

(GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBI. I/22, [Nr. 18], S. 6) wird nach Beschluss des Kreistages vom 9.10.2023 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Die Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen des Ergebnishaushaltes und Finanzhaushaltes für das Haushaltsjahr 2023 werden nicht geändert.

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden für das Jahr 2023 nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird im Haushaltsjahr 2023 von bisher 24.071.100 EUR um 250.000.000 EUR erhöht und damit auf 274.071.100 EUR neu festgesetzt.

§ 4

Kreisumlage

Der Hebesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2023 nicht geändert und bleibt bei 41,85 v. H. der geltenden Umlagegrundlagen bestehen.

§ 5

Bewirtschaftungsgrundsätze

1. Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und

Aufwendungen als für den Landkreis von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, bleibt unverändert.

2.

Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, bleibt unverändert.

3.

Die Wertgrenze, ab der erhebliche überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Kreistages bedürfen, bleibt unverändert.

4.

Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, bleiben unverändert.

Herzberg (Elster), den 10.10.2023

Christian Jaschinski
Landrat

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Elbe-Elster für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit gemäß § 67 Abs. 5 BbgKVerf öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise:

Die Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Elbe-Elster für das Haushaltsjahr 2023 nebst Bestandteilen und Anlagen liegt im Finanzverwaltungsamt (Zimmer 218/219) im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit das vollständige Dokument im Onlineportal des Landkreises Elbe-Elster unter https://www.lkee.de/Aktuelles-Kreistag/Haushaltspläne einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beim Zustandekommen dieser Satzung erfolgte Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung der Satzung verletzt worden sind. Es gilt dagegen auch für die Verletzung von landesrechtlichen Verfahrens- oder Formvorschriften über die öffentliche Bekanntmachung, jedoch nur dann, wenn sich die Betroffenen aufgrund der tatsächlich bewirkten Bekanntmachung in zumutbarer Weise verlässlich Kenntnis von dem Satzungsinhalt verschaffen konnten.

Herzberg (Elster), 10.10.2023

Christian Jaschinski
Landrat