Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 9. Oktober 2023 folgenden Beschluss gefasst
(Beschluss Nr. BV-691/2023)
| 1. | Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster fest. |
| 2. | Der Jahresüberschuss in Höhe von 33.134,94 Euro wird auf neue Rechnungen vorgetragen. |
| 3. | Der Kreistag beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Rettungsdienst für das Wirtschaftsjahr 2022. |
Der Beschluss des Kreistages über den geprüften Jahresabschluss wird hiermit gemäß § 33 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerks liegt im Dezernat I, Beteiligungscontrolling (Zimmer 014) im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg, vom 06.11.2023 bis zum 10.11.2023 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Herzberg, 13. Oktober 2022