Beschluss Nr. | Jahresabschluss des Landkreises Elbe-Elster zum 31. Dezember 2022 |
BV-086/2024
Beschluss:
| Der Kreistag | |
| a) | nimmt die im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.08.2024 aufgezeigte Bewertung zum Jahresabschluss 2022 des Landkreises Elbe-Elster zur Kenntnis und beschließt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf über den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022. |
| b) | erteilt dem Landrat des Landkreises Elbe-Elster gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2022 Entlastung. |
Der geprüfte Jahresabschluss 2022 des Landkreises Elbe-Elster liegt mit seinen Anlagen im Finanzverwaltungsamt Zimmer 218/219 im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster), während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Dokument im Onlineportal des Landkreises Elbe-Elster unter https://www.lkee.de/Aktuelles-Kreistag/Jahresabschlüsse einzusehen.
Bekanntmachungsanordnung
Vorstehender Jahresabschluss ist im „Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster“, Ausgabe Nr. 18 vom 23.10.2024 bekanntzumachen/zu veröffentlichen.
Herzberg, den 08.10.2024