Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Rettungsdienstes
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 7. Oktober 2024 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. BV-062/2024)
| 1. | Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster fest. |
| 2. | Der Jahresüberschuss in Höhe von 40.715,93 Euro wird auf neue Rechnungen vorgetragen. |
| 3. | Der Kreistag beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Rettungsdienst für das Wirtschaftsjahr 2023. |
Der Beschluss des Kreistages über den geprüften Jahresabschluss wird hiermit gemäß § 33 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerks liegt im Dezernat I, Beteiligungscontrolling (Zimmer 014) im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg, vom 04.11.2024 bis zum 08.11.2024 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Herzberg, 17. Oktober 2024