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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 19/2023
Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände
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Bekanntmachungen des Wasserverbandes „Kleine Elster“

Sitz in Hauptstr. 5, 04924 Winkel

I. Beschlüsse

In der Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ am 09.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss 03/2023 - öffentlich

Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss 2022 auf der Grundlage des

Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2022, erstellt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH aus Lutherstadt Wittenberg. Der Jahresabschluss wird festgestellt.

Der Jahresgewinn im Bereich Trinkwasser in Höhe von 16.091,21 € ist in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Der Jahresverlust im Bereich Schmutzwasser in Höhe von 129.782,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Beschluss 04/2023 - öffentlich

Die Verbandsversammlung entlastet den ehrenamtlichen Verbandsvorsteher Delf Gerlach für das Wirtschaftsjahr 2022.

Beschluss 05/2023 - öffentlich

Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 mit den Anlagen.

Beschluss 06/2023 - öffentlich

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ beschließt die Eingliederung in den Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband mit seinem vollständigen Aufgabenbestand zum 01.01.2024. Der Wasserverband „Kleine Elster“ gilt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Eingliederung als aufgelöst. Es werden zunächst – bis zu einem abweichenden Beschluss der Verbandsversammlung nach Eingliederung –

getrennte öffentliche Einrichtungen für die Gebiete des heutigen Wasserverbandes „Kleine Elster“ und des heutigen Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit eigenständigen Abgaben beibehalten.

Beschluss 07/2023 - öffentlich

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ beschließt die beiliegende Verbandssatzung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes.

Beschluss 08/2023 - öffentlich

Die Verbandsversammlung beschließt die Beauftragung zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2023 an das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Dr. Dornbach & Partner GmbH in Lutherstadt Wittenberg.

Delf Gerlach
Verbandsvorsteher

II. Jahresabschluss 2022 des Wasserverbandes „Kleine Elster“

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ hat in ihrer Sitzung am 09.11.2023 den folgenden Beschluss Nr. 03/2023 gefasst:

„Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss 2022 auf der Grundlage des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH aus Lutherstadt Wittenberg. Der Jahresabschluss wird festgestellt.

Der Jahresgewinn im Bereich Trinkwasser in Höhe von 16.091,21 € ist in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Der Jahresverlust im Bereich Schmutzwasser in Höhe von 129.782,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der ehrenamtlichen Verbandsvorsteher Delf Gerlach wurde mit Beschluss 04/2023 für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.

Die Gesamtbilanz wird zum 31.12.2022 in Höhe von 13.764.746,28 € ausgewiesen.

Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ über den geprüften Jahresabschluss 2022 wird hiermit gemäß § 33 Eigenbetriebsverordnung (EigV) bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2022 liegt im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes „Kleine Elster“, Hauptstr. 5 in 04924 Winkel, bis zum 31.01.2024 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

Delf Gerlach
Verbandsvorsteher

III. Wirtschaftsplan 2024 des Wasserverbandes „Kleine Elster“

Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung, hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 09.11.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:

1.

Es betragen

1.1

im Erfolgsplan

die Erträge  —  1.455.207 €

die Aufwendungen —  1.550.900 €

der Jahresgewinn  —  0 €

der Jahresverlust  —  -95.693 €

1.2

im Finanzplan

Mittelzufluss/Mittelaubfluss

aus laufender Geschäftstätigkeit  —  454.782 €

Mittelzufluss/Mittelaubfluss

aus Investitionstätigkeit  — -335.000 €

Mittelzufluss/Mittelaubfluss

aus der Finanzierungstätigkeit  —  -46.100 €

2.

Es werden festgesetzt:

2.1

der Gesamtbetrag der Kredite auf  —  0 €

2.2

der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen auf  —  0 €

2.3

die Verbandsumlage für die Finanzierung

von Ersatzinvestitionen nach § 11 Abs. 2

der Verbandssatzung auf  — 0 €

Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GKGBbg haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen:

a)

Stadt Uebigau-Wahrenbrück  —  0 €

b)

Gemeinde Tröbitz  — 0 €

c)

Stadt Bad Liebenwerda  —  0 €

3.

Der Wirtschaftsplan tritt am 01. Januar 2024 in Kraft.

Winkel, den 10.11.2023

Siegel
gez. Delf Gerlach
Verbandsvorsteher

Vorstehende Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegt zusammen mit dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes „Kleine Elster“, Hauptstr. 5 in 04924 Winkel, ganzjährig, während der Dienststunden, zur Einsichtnahme aus.

Delf Gerlach
Verbandsvorsteher