Sitz in Hauptstr. 5, 04924 Winkel
I. Beschlüsse
In der Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ am 09.11.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 03/2023 - öffentlich
Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss 2022 auf der Grundlage des
Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2022, erstellt durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH aus Lutherstadt Wittenberg. Der Jahresabschluss wird festgestellt.
Der Jahresgewinn im Bereich Trinkwasser in Höhe von 16.091,21 € ist in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Der Jahresverlust im Bereich Schmutzwasser in Höhe von 129.782,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Beschluss 04/2023 - öffentlich
Die Verbandsversammlung entlastet den ehrenamtlichen Verbandsvorsteher Delf Gerlach für das Wirtschaftsjahr 2022.
Beschluss 05/2023 - öffentlich
Die Verbandsversammlung beschließt den Wirtschaftsplan 2024 mit den Anlagen.
Beschluss 06/2023 - öffentlich
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ beschließt die Eingliederung in den Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverband mit seinem vollständigen Aufgabenbestand zum 01.01.2024. Der Wasserverband „Kleine Elster“ gilt mit dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens seiner Eingliederung als aufgelöst. Es werden zunächst – bis zu einem abweichenden Beschluss der Verbandsversammlung nach Eingliederung –
getrennte öffentliche Einrichtungen für die Gebiete des heutigen Wasserverbandes „Kleine Elster“ und des heutigen Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes mit eigenständigen Abgaben beibehalten.
Beschluss 07/2023 - öffentlich
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ beschließt die beiliegende Verbandssatzung des Herzberger Wasser- und Abwasserzweckverbandes.
Beschluss 08/2023 - öffentlich
Die Verbandsversammlung beschließt die Beauftragung zur Bestellung des Wirtschaftsprüfers für die Jahresabschlussprüfung 2023 an das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Dr. Dornbach & Partner GmbH in Lutherstadt Wittenberg.
II. Jahresabschluss 2022 des Wasserverbandes „Kleine Elster“
Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ hat in ihrer Sitzung am 09.11.2023 den folgenden Beschluss Nr. 03/2023 gefasst:
„Die Verbandsversammlung bestätigt den Jahresabschluss 2022 auf der Grundlage des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31.12.2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Dornbach & Partner GmbH aus Lutherstadt Wittenberg. Der Jahresabschluss wird festgestellt.
Der Jahresgewinn im Bereich Trinkwasser in Höhe von 16.091,21 € ist in die Allgemeine Rücklage einzustellen. Der Jahresverlust im Bereich Schmutzwasser in Höhe von 129.782,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der ehrenamtlichen Verbandsvorsteher Delf Gerlach wurde mit Beschluss 04/2023 für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
Die Gesamtbilanz wird zum 31.12.2022 in Höhe von 13.764.746,28 € ausgewiesen.
Durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Beschluss der Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ über den geprüften Jahresabschluss 2022 wird hiermit gemäß § 33 Eigenbetriebsverordnung (EigV) bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2022 liegt im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes „Kleine Elster“, Hauptstr. 5 in 04924 Winkel, bis zum 31.01.2024 während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.
III. Wirtschaftsplan 2024 des Wasserverbandes „Kleine Elster“
Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung, hat die Verbandsversammlung durch Beschluss vom 09.11.2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:
| 1. | Es betragen | |
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| 1.1 | im Erfolgsplan |
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| die Erträge — 1.455.207 € |
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| die Aufwendungen — 1.550.900 € |
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| der Jahresgewinn — 0 € |
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| der Jahresverlust — -95.693 € |
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| 1.2 | im Finanzplan |
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| Mittelzufluss/Mittelaubfluss |
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| aus laufender Geschäftstätigkeit — 454.782 € |
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| Mittelzufluss/Mittelaubfluss |
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| aus Investitionstätigkeit — -335.000 € |
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| Mittelzufluss/Mittelaubfluss |
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| aus der Finanzierungstätigkeit — -46.100 € |
| 2. | Es werden festgesetzt: | |
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| 2.1 | der Gesamtbetrag der Kredite auf — 0 € |
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| 2.2 | der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- |
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| ermächtigungen auf — 0 € |
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| 2.3 | die Verbandsumlage für die Finanzierung |
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| von Ersatzinvestitionen nach § 11 Abs. 2 |
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| der Verbandssatzung auf — 0 € |
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| Nach § 29 Abs. 2 Satz 1 GKGBbg haben die einzelnen Verbandsmitglieder dabei folgende Anteile zu tragen: | |
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| a) | Stadt Uebigau-Wahrenbrück — 0 € |
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| b) | Gemeinde Tröbitz — 0 € |
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| c) | Stadt Bad Liebenwerda — 0 € |
| 3. | Der Wirtschaftsplan tritt am 01. Januar 2024 in Kraft. | |
Winkel, den 10.11.2023
Vorstehende Zusammenstellung nach § 14 Abs. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht und liegt zusammen mit dem Wirtschaftsplan im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes „Kleine Elster“, Hauptstr. 5 in 04924 Winkel, ganzjährig, während der Dienststunden, zur Einsichtnahme aus.