Die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Ausübung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern vom 19.07.2023 gem. §§ 44, 45, 126 BbgWG i. V. m. § 26, 33, 100 WHG und § 29 Abs. 2 BbgWG wirdhiermit widerrufen.
Die erlaubnisfreie Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Zuge des Anliegergebrauchs i.S. § 45 BbgWG ist ab sofort wieder zulässig.
Die Entnahme von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, für die eine gültige Wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, darf ab sofort wieder ausgeübt werden.
Der Widerruf der Allgemeinverfügung tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft.
Begründung
Der Landkreis Elbe-Elster ist als untere Wasserbehörde gemäß §§ 124 und 126 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. März 2012 (GVBl. I Nr. 20), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2017 (GVBl. I Nr. 28) zuständig. Rechtsgrundlage für den Widerruf ist § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 24 Absatz 3 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154)).
Aufgrund der Witterungsentwicklung hat sich in den letzten Wochendie Situation in den Gewässern teilweise entspannt, wodurch die Aufrechterhaltung eines grundsätzlichen Entnahmeverbotes entbehrlich ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg (Elster), schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Vertrauensdienstegesetzes (VDG) zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischenForm sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet unter http://www.lkee.de/Quickmenu/Impressum aufgeführt sind.
Hochachtungsvoll Im Auftrag