Land Brandenburg, vertreten durch das
Amt für Jugend, Familie und Bildung des Landkreises Elbe-Elster./. Sandro Schlunke, geb. am 15.09.1986
über eine öffentliche Zustellung gemäß § 1 Abs. 1 Verwaltungszustellungsgesetz für das Land Brandenburg i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) des Bundes.
Nach § 7 Abs. 1 Unterhaltsvorschussgesetz besteht gegen
Herrn Sandro Schlunke,
zuletzt wohnhaft Donaustraße 1,
3. OG links, 14974 Ludwigsfelde
ein kraft Gesetzes übergegangener Unterhaltsanspruch.
Die Mitteilung über den Anspruchsübergang kann unter Az: 40/5130-13/LH107 innerhalb der Sprechzeiten im
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| Amt für Jugend, Familie und Bildung, Zimmer 030 |
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| Ludwig-Jahn-Str. 2, Frau Höneke |
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| 04916 Herzberg |
eingesehen werden.
Im Auftrag