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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 2/2023
Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgewässerschauen 2023

Gemäß § 6 der Verbandssatzung führt der Gewässerunterhaltungsverband „Kremitz-Neugraben“ die Verbandsschauen an den Gewässern II. Ordnung an den nachfolgenden Terminen durch.

20. März 08:00 Uhr Schaubereich Schlieben

Treffpunkt: Amtsverwaltung Schlieben

21. März 08:00 Uhr Schaubereich Bad Liebenwerda

Treffpunkt: Rathaus Bad Liebenwerda

22. März 08:00 Uhr Schaubereich Schönewalde

Treffpunkt: Rathaus Schönewalde

24. März 08:00 Uhr Schaubereich Mühlberg

Treffpunkt: Rathaus Mühlberg

27. März 08:00 Uhr Schaubereich Herzberg

Treffpunkt: Bürgerhaus Herzberg

28. März 08:00 Uhr Schaubereich Uebigau-Wahrenbrück, einschl. Amt Elsterland (Gemeinden Schilda, Tröbitz, Schönborn) und Stadt Doberlug-Kirchhain mit Prießen, Buchhain, Nexdorf, Dübrichen

Treffpunkt: Geschäftsstelle des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz-Neugraben“

31. März 08:00 Uhr Schaubereich Falkenberg

Treffpunkt: Rathaus Falkenberg

Die Gewässerschauen sind gemäß § 6 Abs. 4 der Verbandssatzung öffentliche Veranstaltungen, zu denen alle betroffenen und interessierte Bürger, Firmen und andere Einrichtungen zur Teilnahme berechtigt und aufgefordert sind. Die Gewässerschauen beginnen in o.g. Räumlichkeiten mit der Auswertung des abgelaufenen Unterhaltungsjahres und der Besprechung der erforderlichen Maßnahmen für die anstehende Unterhaltungssaison 2023/2024.

Im Anschluss werden die Gewässer gemäß § 6 Abs. 1 Verbandssatzung in angemessenem Umfang und nach abgestimmten Tourenplan vor Ort geschaut.

Seitens der zuständigen unteren Wasserbehörden werden die Termine zugleich als behördliche Gewässerschau gemäß § 111 des Brandenburgischen Wassergesetzes durchgeführt.

Die untere Wasserbehörde lädt hiermit ein:

• zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete und Beauftragte,

• Anliegergemeinden/-kommunen

• Eigentümer der Gewässer und anliegender Flächen

• die Fischereiausübungsberechtigten

• Anlieger an Gewässern

• Flächenbewirtschafter

• Träger öffentlicher Belange

Es besteht die Möglichkeit, bereits im Vorfeld die untere Wasserbehörde schriftlich auf Probleme der Gewässerunterhaltung hinzuweisen. Diese Hinweise richten Sie bitte schriftlich an:

Landkreis Elbe-Elster,

Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz

untere Wasserbehörde,

Nordpromenade 4a

04916 Herzberg

oder per E-Mail an heike.bachmann@lkee.de.

Wiederau, den 19. Januar 2023

Herzberg/Elster, den 19. Januar 2023

gez. A. Claus
gez. D. Marczykowski
Vorstandsvorsitzender
(GUV „Kremitz - Neugraben“)
Sachgebietsleiter untere Wasser-, Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde
(Landkreis Elbe-Elster)