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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Gemeinde Massen-Niederlausitz im Zuge der Kreisstraße K 6227

Gemäß § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37], S.3) wird im Einvernehmen mit der Gemeinde, vertreten durch das Amt Kleine Elster, die Ortsdurchfahrtsgrenze der Kreisstraße K6227 für die Gemeinde Massen-Niederlausitz wie folgt festgesetzt:

Die Ortsdurchfahrt umfasst Abschnitt 010 km 3+505 bis km 4+020 sowie Abschnitt 025 von 0+000 bis km 0+266. Ihre Gesamtlänge beträgt 781 m.

Die Baulast des Landkreises beschränkt sich auf die Fahrbahn. Die Fahrbahn wird durch die seitlichen Bordsteine begrenzt. Zur Fahrbahn gehört ein seitlicher Streifen von 1,5 m Breite, soweit kein Bordstein vorhanden ist.

Besonderheiten/ Abweichungen:

Im Abschnitt 010 zwischen Stat. 3+505 und 3+780 linksseitig befindet sich ein Versickerungsgraben. Der Graben, die feldseitige Böschung und die Bäume unmittelbar am oberen Böschungsrand gehören zur Straße, soweit sie nicht eingezäunt sind.

Im Abschnitt 010 zwischen Stat. 3+730 und 3+880 rechts stehen einige lückig verteilte (Obst-)Bäume, die privaten Eigentümern zuzuordnen sind. Das Bankett steht somit mit Ausnahme dieser Obstbäume in der Verkehrssicherungspflicht des Landkreises.

Im Kreuzungsbereich zwischen K6227 Abschnitte 010 und 025 sowie K6228 befindet sich eine Grünfläche. Die gesamte Fläche zwischen Straße und Grundstücksbegrenzung wird zur Straßenbaulast des Landkreises gerechnet.

Die Festsetzung vom 17.03.2000 wird aufgehoben.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können beim Landkreis Elbe-Elster, Amt für Gebäudemanagement, Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Diese Verfügung gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig. Er kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Herzberg, 18.01.2023

Christian Jaschinski
Landrat