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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 21/2024
Bekanntmachungen anderer Behörden und Verbände
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Änderungssatzung zur Verbandssatzung

- Verbandssatzung -

Auf der Grundlage der §§ 2, 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (Brandenburgische Kommunalverfassung – BbgKVerf) vom 5. März 2024 (BVBl. I/24, Nr. 10, S., ber. Nr. 38) i. V. m. §§ 10 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10. Juli 2014 (GBBl. I/24, Nr. 10, S. 77) hat die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Lausitz in ihrer Sitzung am 21. November 2024 beschlossen, die Verbandssatzung des Wasserverbandes Lausitz vom 21.03.2002 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 30.06.2022 wie folgt zu ändern:

Artikel 1:

Der § 9 wird wie folgt geändert:

§ 9

Verbandsvorstand

(1) Der Verbandsvorstand besteht aus dem Verbandsvorsteher als stimmberechtigtem Vorsitzenden kraft Amtes und neun weiteren Mitgliedern. Der Verbandsvorsteher führt den Vorsitz im Vorstand.

(2) Die Verbandsversammlung wählt in der 1. Sitzung zu Beginn einer jeden Kommunalwahlperiode aus dem Kreis ihrer Ordentlichen Mitglieder die neun Vorstandsmitglieder. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung und der Stellvertreter des Verbandsversammlungsvorsitzenden können sich der Wahl als Vorstandsmitglied stellen.

Artikel 2:

Inkrafttreten:

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Senftenberg, den 21. November 2024

Christoph Maschek
Verbandsvorsteher
- Siegel -