| Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2024 folgenden Beschluss gefasst (Beschluss Nr. BV-126/2024) | |
| 1. | Der Kreistag stellt den geprüften Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei fest. |
| 2. | Der Jahresüberschuss in Höhe von 74.017,91 Euro wird auf neue Rechnungen vorgetragen. |
| 3. | Der Kreistag beschließt die Entlastung der Werkleitung des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei für das Wirtschaftsjahr 2023 |
Der Beschluss des Kreistages über den geprüften Jahresabschluss wird hiermit gemäß § 33 Abs. 3 Eigenbetriebsverordnung bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss einschließlich des Bestätigungsvermerks liegt im Dezernat I, Beteiligungscontrolling (Zimmer 014) im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Str. 2, 04916 Herzberg, vom 16.12.2024 bis zum 20.12.2024 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Herzberg, 3. Dezember 2024