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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Bekanntgabe der Auslegung 2025_226

Gemäß § 129 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBl. I/22, [Nr. 18], S. 6), wird hiermit bekannt gegeben, dass der Entwurf der Haushaltssatzung des Landkreises Elbe-Elster, nebst Haushaltsplan und Anlagen, für die Haushaltsjahre 2025 und 2026, der vom Kämmerer am 26.11.2024 aufgestellt und vom Landrat am 26.11.2024 festgestellt wurde, im Finanzverwaltungsamt (Zimmer 218/219) im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung, Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg, in der Zeit vom 02. Januar 2025 bis einschließlich 10. Januar 2025 während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich ausliegt.

Dienststunden sind:

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montags bis freitags (werktags) von 08:30 bis 11:30 Uhr

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zusätzlich dienstags und donnerstags (werktags) von 13:30 bis 16:00 Uhr

Nach vorheriger Terminvereinbarung kann der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen an diesen Tagen auch außerhalb der vorgenannten Uhrzeiten eingesehen werden.

Gegen den Entwurf können kreisangehörige Gemeinden sowie die Verbandsgemeinde Liebenwerda sowie deren Ortsgemeinden innerhalb einer Frist von einem Monat nach Beginn der Auslegung Einwendungen erheben.

Die Einwendungen sind beim

Landkreis Elbe-Elster

Der Landrat

Ludwig-Jahn-Str. 2

04916 Herzberg

zu erheben.

Über Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung.

Herzberg, den 03.12.2024

Christian Jaschinski
Landrat