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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Gemeinde Rückersdorf, OT Rückersdorf im Zuge der Kreisstraße K 6221

Gemäß § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S. 79) werden im Einvernehmen mit dem Amt Elsterland handelnd für die Gemeinde Rückersdorf die Ortsdurchfahrtsgrenzen wie folgt festgesetzt:

Die Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße K 6221 in der Gemeinde Rückersdorf, OT Rückersdorf verläuft im Abschnitt 020 von Straßen-km 1,541 bis Straßen-km 3,278.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können beim Landkreis Elbe-Elster, Immobilienmanagement, SG Hoch- und Tiefbau, Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Diese Verfügung wird im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster veröffentlich und auf der Internetseite www.lkee.de/Aktuelles-Kreistag eingestellt.

Diese Verfügung gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreis Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Herzberg, den 04.12.2024

Christian Jaschinski
Landrat  —  (Siegel)