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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Bekanntmachungsanordnung

Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster

Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2024

Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom 11. Dezember 2023 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 festgestellt:

1.

Es betragen

1.1.

im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

der Jahresverlust

1.2.

im Finanzplan

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

Mittelzufluss aus Finanztätigkeit

2.

Es werden festgesetzt

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

Herzberg, 12. Dezember 2023

Christian Jaschinski
Landrat

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster liegt in der Stabsstelle Controlling, Haushaltssteuerung und ÖPNV im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer E/014, Tel. 03535/462672 vom 18.03.2024 bis 22.03.2024 während Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Bekanntmachungsanordnung

"Vorstehende Festsetzung ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster, Ausgabe Nr. 4 vom 13. März 2024 bekanntzumachen/zu veröffentlichen

Herzberg, 05.03.2024

Christian Jaschinski
Landrat