(veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster, Ausgabe Nr. 8 vom 16. April 2025)
Der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster hat in seiner Sitzung am 7. April 2025 auf der Grundlage von §2 Abs. 2 Satz 2, §50 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §28 Abs. 3 Satz 1 und § 131 Abs. 1Satz 1 und 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) die folgende Richtlinie zur Verleihung des EE-Wert Zukunftspreises des Landkreises Elbe-Elster beschlossen.
1. Zweck und Ziel
Mit diesem Preis soll das Engagement im Landkreis Elbe-Elster sichtbar gemacht werden, das die nachhaltige Entwicklung in der Region stärkt, Ressourcen effizient einsetzt, stetig schützt und dauerhaft schont.
Hierzu zählen insbesondere folgende Handlungsfelder:
| a. | regionale Stoffkreisläufe bzw. Lieferketten |
| b. | Ressourceneffizienz (Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe) |
| c. | klimaschonende und effiziente Produktion |
| d. | Müll |
| e. | Entsiegelung |
| f. | Biodiversität |
| g. | Wissenstransfer |
2. Kategorien
Der Zukunftspreis des Landkreises Elbe-Elster soll jährlich wechselnd im privaten und gewerblichen Bereich vergeben werden.
3. Ehrung
Je Auswahlrunde werden im privaten Bereich ein Preisgeld von 1.000 € und im gewerblichen Bereich von 5.000 € als Auszeichnung vergeben. Zusätzlich erhält jeder Preisträger eine Auszeichnung.
Eine Aufteilung auf mehrere Preisträger ist möglich.
4. Preisträger
Preisträger können natürliche oder juristische Personen, Institutionen sowie Personengruppen, unabhängig von der Rechtsform, sein, die im Kreisgebiet wohnen bzw. ihren Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt haben und wirken.
In Ausnahmefällen kann ein Preis auch an eine natürliche oder juristische Person, Institution oder Personengruppe mit Wohnsitz oder Sitz bzw. Tätigkeitsschwerpunkt außerhalb des Landkreises Elbe-Elster verliehen werden, wenn sie in einer Kategorie Herausragendes für den Landkreis Elbe-Elster geleistet und einen engen Bezug zum Landkreis Elbe-Elster hat.
5. Vorschläge und Einreichung
Jeder Einwohner kann Vorschläge einreichen, Eigenbewerbungen sind möglich.
Die eingereichten Vorschläge sind im jeweils bei der Preisauslobung vorgegebenen Format sowie zu den ausgewiesenen Terminen abzugeben.
Vorschläge vergangener Jahre werden ohne erneute Einreichung nicht berücksichtigt.
6. Bewertung durch eine Jury
Über die Verleihung der Preise entscheidet der Ausschuss für Kreisentwicklung, Landwirtschaft und Umwelt des Kreistages des Landkreises Elbe-Elster im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung.
Der Landrat ist geborenes Mitglied der Jury und gleichzeitig deren Vorsitzender. Er bestimmt bei Abwesenheit/Verhinderung seine/n VertreterIn.
Die Jury fasst ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit ihrer anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Vorsitzenden.
Zur Bewertung können fach- und sachkundige Personen hinzugezogen werden, deren Mitwirkung ist ehrenamtlich.
Mitglieder der Jury können selbst keine Preisträger sein.
7. Verleihung
Der Preis wird in einer öffentlichen Veranstaltung verliehen.
Die preisgekrönten Leistungen sind einem breiten Publikum im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Elbe-Elster zugänglich zu machen.
8. Schlussbestimmung
Ein Rechtsanspruch auf einen Preis besteht nicht. Gegen Entscheidungen der Jury ist der Rechtsweg ausgeschlossen.
9. Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster in Kraft.
Herzberg (Elster), den 8. April 2025