A) in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
| Beschluss Nr. BV-211/2025 | Wahl der Beigeordneten des Landkreises Elbe-Elster |
Beschluss:
Der Kreistag wählt Frau Susann Kirst zur Beigeordneten des Landkreises Elbe-Elster.
| Beschluss Nr. BV-171/2025 | Änderung der "Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Investitionen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr" (RL ÖPNV-Invest) zum 08.04.2025 |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Änderung der „Richtlinie zur Förderung von Investitionen im übrigen öffentlichen Personennahverkehr“ im Landkreis Elbe-Elster.
- gesonderte Bekanntmachung -
| Beschluss Nr. BV-172/2025 | Nahverkehrsplan des Landkreises Elbe-Elster für den Zeitraum 2025 bis 2035 |
Beschluss:
1. Der Kreistag folgt den Abwägungsvorschlägen entsprechend der Abwägungsdokumentation (Anhang) zur Beteiligung der Verkehrsunternehmen, Kommunen, benachbarten Aufgabenträger, Verkehrsverbünde und weitere Gremien als Träger öffentlicher Belange.
2. Der Kreistag beschließt den Nahverkehrsplan für den kommunalen ÖPNV des Landkreises Elbe-Elster für den Zeitraum 2025 - 2035 gemäß Anlage.
| Beschluss Nr. BV-175/2025 | Einführung des Zukunftspreises des Landkreises Elbe-Elster "EE-Wert" |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Einführung des Zukunftspreises des Landkreises Elbe-Elster mit dem Titel „EE-Wert“.
- gesonderte Bekanntmachung -
| Beschluss Nr. BV-180/2025 | Campus Nachhaltige Lebensmittelerzeugung - Mitgliedschaft in der Trägerstruktur |
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Campus Nachhaltige Lebensmittelerzeugung zur Kenntnis. Der Kreistag beauftragt den Landrat, dass Projekt weiterzuentwickeln und die Beteiligung in einer geeigneten Trägerstruktur vorzubereiten.
| Beschluss Nr. IV-190/2025 | Information des Kreistages über die Wirtschaftspläne 2025 der Eigengesellschaften des Landkreises Elbe-Elster |
Beschluss:
Der Kreistag nimmt die Wirtschaftspläne für das Jahr 2025 der Eigengesellschaften Elbe-Elster Klinikum GmbH, Seniorenzentraum Albert-Schweitzer gGmbH und Verkehrsmanagement Elbe-Elster GmbH zur Kenntnis.
| Beschluss Nr. BV-198/2025 | Verlängerung der Übergangsregelung nach § 27 Abs. 22 und 22a UStG zur Umsetzung § 2b UStG |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt auf Grundlage der am 29.11.2016 durch den Landkreis Elbe-Elster gegenüber dem Finanzamt Calau abgegebenen Optionserklärung (BV-362/2016 vom 10.10.2016) die Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG nach § 27 Abs. 22 und 22a UStG bis zum 31.12.2026.
| Beschluss Nr. BV-202/2025 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Elbe-Elster für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hier: Einwendungen zur Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2025/2026 und Anlagen |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt gemäß § 129 Abs. 1 BbgKVerf über die von der Stadt Finsterwalde erhobenen Einwendungen wie folgt:
Die Einwendungen werden zurückgewiesen.
| Beschluss Nr. BV-203/2025 | Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Elbe-Elster für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 |
Beschluss:
| 1. | Der Kreistag nimmt die Unterlagen zur Ermittlung und Festsetzung der Kreisumlagehebesätze für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 vom 25. November 2024 zur Kenntnis. |
| 2. | Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan des Landkreises Elbe-Elster für die Haushaltsjahre 2025 und 2026. |
- gesonderte Bekanntmachung -
| Beschluss Nr. BV-197/2025 | Änderung der Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2025 im Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die geänderten Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV im Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Rettungsdienst.
- gesonderte Bekanntmachung -
| Beschluss Nr. BV-199/2025 | Anwendung der Übergangsregelung zur Umsetzung des Herrenberg-Urteils in der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun |
Beschluss:
| 1. | Der Kreistag beschließt, dass die Besetzung der im Rahmen des Haushaltsbeschlusses für den Doppelhaushalt 2025/2026 im Stellenplan neu aufgenommenen 10,5 Stellen für die Kreismusik- und Kunstschule während der Anwendung der gesetzlichen Übergangsregelung zur Umsetzung des Herrenberg-Urteils ruht. |
| 2. | Der Kreistag beschließt zudem, dass im Zeitraum der Übergangsregelung an der Beschäftigung von Honorarkräften maximal im Umfang des bisherigen Budgets festgehalten wird. Als Deckungsquelle für die im Budget der Kreismusik- und Kunstschule zu buchenden Aufwendungen dienen die Minderaufwendungen im Personalbudget aufgrund des Ruhens der Besetzung der geplanten 10,5 Stellen. |
| Beschluss Nr. BV-200/2025 | Neufassung der Entgeltordnung der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun (EntgOKMKS) des Landkreises Elbe-Elster |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Entgeltordnung der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun des Landkreises Elbe-Elster (EntgOKMKS).
- gesonderte Bekanntmachung -
| Beschluss Nr. BV-028/2024 | Satzung über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Elbe-Elster |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Satzung über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Elbe-Elster.
- gesonderte Bekanntmachung -
| Beschluss Nr. BV-088/2024 | Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Elbe-Elster |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt die Fünfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für den Landkreis Elbe-Elster.
- gesonderte Bekanntmachung -
| Beschluss Nr. BV-192/2025 | Entlastung eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Sparkasse Elbe-Elster für das Geschäftsjahr 2023 |
Beschluss:
Der Kreistag beschließt gemäß § 26 Abs. 4 des Brandenburgischen Sparkassengesetzes die Entlastung der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates der Sparkasse Elbe-Elster:
| Mitglieder |
| i) | Herr Kockel, Marcus |
| Beschluss Nr. BV-213/2025 | Beschlussantrag zur stationären Gesundheitsversorgung im Landkreis Elbe-Elster |
Beschluss:
Der Kreistag beauftragt den Landrat als Gesellschaftervertreter, den Planungsprozess zur Errichtung eines zentralen Klinikneubaus für die Elbe-Elster Klinikum GmbH, verbunden mit der Entwicklung einer Zukunftskonzeption für die bestehenden Krankenhausstandorte in Herzberg, Elsterwerda und Finsterwalde zu Gesundheitszentren, fortzusetzen sowie den Geschäftsführer der Elbe-Elster Klinikum GmbH zu beauftragen, die notwendigen Vorarbeiten zur Beantragung von Mitteln aus dem Transformationsfonds (gemäß Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung – KHTFV) zur Finanzierung eines Krankenhausneubaus zu tätigen, um die Chancen zu wahren, im Zeitfenster der ersten Antragswelle bis einschließlich September 2025, den Antrag qualifiziert stellen zu können.
Zudem ist als eine eventuell mögliche Alternative und zur weiteren Sicherung der stationären Versorgung im Falle einer ablehnenden Entscheidung der Planungsbehörde oder im Falle fehlender Finanzierung, vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen der Krankenhausreform, die Entwicklung eines der drei bestehenden Krankenhäuser zum künftigen Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung eingehend zu prüfen. Die beiden anderen Standorte sind in diesem Szenario als Versorgungseinrichtungen inklusive der Notfallversorgung zu erhalten und zu Gesundheitszentren weiterzuentwickeln. Die Entscheidung, welcher der drei Standorte in dieser Alternativvariante für die stationäre Versorgung verantwortlich wäre, trifft der Kreistag.
Ferner wird der Landrat beauftragt, die Prüfung der Konzeption des Zentralklinikums und der Entwicklung der bisherigen drei Standorte zu Gesundheitszentren („3+1“) durch einen unabhängigen Experten zu veranlassen. Insbesondere wird der Landrat beauftragt, die Zukunftskonzeption der bestehenden Krankenhausstandorte Herzberg/Elster, Finsterwalde und Elsterwerda vor dem Hintergrund einer Ambulantisierung genau zu skizzieren. Dabei ist auch die Zukunft der Notaufnahmen und des Rettungsdienstes zu umreißen und dem Kreistag vorzustellen.
B) in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
| Beschluss Nr. BV-204/2025 | Bestellung einer Verwaltungsprüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster |
| Beschluss Nr. BV-205/2025 | Abberufung einer Verwaltungsprüferin im Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Elbe-Elster |