(veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster, Ausgabe Nr. 8 vom 16. April 2025)
Auf der Grundlage von § 131 i. V. m. §§ 3, 28 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) 05. März 2024 (GVBl.I/24 Nr.10 ber. Nr. 38), i. V. m. § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I, S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. I/24 Nr.31), hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster in seiner Sitzung am 7. April 2025
folgende neue Entgeltordnung beschlossen:
(1) Der Landkreis Elbe-Elster erhebt zur Deckung der durch den Betrieb der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun entstehenden Kosten Entgelte nach dem vorliegenden Entgelttarif. Die Entgelteinnahmen decken einen vom Landkreis festzusetzenden Anteil der Gesamtbetriebskosten der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun.
(2) Entgeltpflichtig sind alle Personen (Lernenden), die Unterricht an der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun in Anspruch nehmen, bei Minderjährigen sind es deren gesetzliche Vertreter.
(3) Grundsätzlich findet der Unterricht in den Unterrichtsstätten der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun statt. Auf Antrag kann er temporär online im Videochat erfolgen. Das setzt eine einmalige Einverständniserklärung voraus, die von den Lernenden beziehungsweise deren Eltern und der Schulleitung zu unterzeichnen ist. Für das Onlineangebot gelten alle Festlegungen dieser Ordnung analog sowie die Entgelte laut Tarif als Anlage zu dieser Entgeltordnung.
(4) Die Entgeltpflicht besteht auch für die Dauer der Schulferien entsprechend der allgemeinen Ferienordnung des Landes Brandenburg sowie für gesetzliche Feiertage.
(5) Sollten Leistungen der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun der Umsatzsteuer unterliegen, verstehen sich die Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Unterrichtsentgelte sind Jahresentgelte gemäß des Entgelttarifes als Anlage zu dieser Entgeltordnung.
Das zu zahlende Jahresentgelt wird durch eine Entgeltberechnung festgesetzt. Es ist in 12 gleichen Raten zum Monatsende per Lastschrift zu entrichten.
(1) Die Höhe des zu zahlenden Entgeltes kann unter folgenden Aspekten verringert werden:
1. Mehrfachermäßigung:
Erhalten Lernende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres Unterricht in mehreren Fächern, so ist für das erste Fach das Grundentgelt zu zahlen und für ein weiteres Fach verringert sich das Entgelt um 25 %.
2. Familienermäßigung:
Für das erste Mitglied einer Familie als Lernende der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun besteht die Zahlungspflicht des Grundentgeltes; für jedes weitere Familienmitglied bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres reduziert sich das Entgelt um 25 %.
3. Sozialermäßigung:
In allen Ausbildungsformen wird auf Antrag bei gleichzeitiger Vorlage des Bewilligungsbescheides über Miet- bzw. Lastenzuschuss (Wohngeld) oder über Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach SGB XII bzw. über Grundsicherung nach SGB II (ALG II) eine Entgeltermäßigung von 25 % für den Bewilligungszeitraum gewährt.
(2) Den Lernenden kann nur ein Ermäßigungskriterium nach § 4 Abs. 1 Nr. 1-3 angerechnet werden. Die Prüfung der Voraussetzungen und die Entscheidung über die Gewährung einer Entgeltermäßigung obliegen der Schulleitung.
(3) SchülerInnen, Auszubildende, Studierende, Zivil- und Grundwehrdienstleistende, die das 21. Lebensjahr überschritten haben, entrichten bei Vorlage des entsprechenden Nachweises das verringerte Entgelt gemäß Pkt. 1.a., 2.a., 3.a, 4.a und 6.2.a der Anlage (Entgelttarif).
(4) Besondere Leistungen von Lernenden bis zum vollendeten 21. Lebensjahr können auf Antrag gefördert werden. Die Fördermaßnahme beinhaltet eine Erweiterung der wöchentlichen Unterrichtszeit von mindestens 30 Minuten (2/3 UE) des künstlerischen Hauptfaches um 15 min. Die Entscheidung über die Förderung besonders Begabter erfolgt in Abstimmung zwischen Träger, Schulleitung und Fachbereichsleitung. Der Förderzeitraum beläuft sich auf mindestens ein Schulhalbjahr und höchstens ein Schuljahr. Nach Ablauf der Fördermaßnahme kann erneut ein Antrag auf Förderung gestellt werden.
(5) Im Rahmen der Begabtenförderung kann im Einzelfall auf Antrag an die Schulleitung das Entgelt für zusätzliche Hauptfachunterrichtsstunden zur gezielten Studienvorbereitung für das jeweilige Schuljahr erlassen werden.
Diese Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des Trägers der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun.
(1) Fällt der Unterricht durch Verschulden der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun aus, wird das Entgelt für die Ausfallstunden zurückgerechnet, soweit nicht die Möglichkeit besteht, den Unterricht nachzuholen.
(2) Versäumen Lernende den Unterricht, erfolgt keine Rückerstattung des Entgeltes. Der Unterricht kann nachgeholt oder verlegt werden, wenn dies der Unterrichtsbetrieb zulässt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
(3) In besonders begründeten Fällen kann auf Antrag eine Entgeltrückerstattung erfolgen, wenn ein besonders nachhaltiger Grund für das Versäumnis vorliegt (z.B. längere Krankheit, Praktika/Arbeitseinsätze außerhalb des Wohnortes). Der Hinderungsgrund ist der Schulleitung in Form von Attesten, Bescheinigung o. ä. zu belegen.
(1) Ein Unterrichtsvertrag kann zum Ende jeden Monats gekündigt werden. Eine Kündigung gilt als fristgemäß, wenn sie in Schriftform spätestens am 15. des Vormonats bei der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun bzw. beim Entgeltpflichtigen i. S. d. § 1 Abs. 2 eingegangen ist.
| (2) Eine fristlose Kündigung erfolgt durch die Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun, wenn seitens der Lernenden bzw. bei Minderjährigen der gesetzlichen Vertreter grobe Pflichtverletzungen oder Verstöße gegen dieses Entgeltordnung vorliegen, insbesondere bei | |
| - | Entgeltrückständen von mehr als 3 Monaten, |
| - | wiederholtem Versäumnis des Unterrichts ohne Entschuldigung oder |
| - | vorsätzlichem Verhalten, welches dem Ansehen der Schule schadet. |
(3) Die Lernenden, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, sind zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn sich durch Änderung der Entgeltordnung der Kreismusik- und Kunstschule Gebrüder Graun die ursprünglich durch beide Parteien anerkannten Vertragsbedingungen ändern.
Die Entgeltordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 5. Juli 2022 außer Kraft.
Herzberg, am 8. April 2025