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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Bekanntmachungsanordnung

Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Elbe-Elster

Festsetzungen nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 EigV für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund des § 7 Nr. 3 und des § 14 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung hat der Kreistag durch Beschluss vom 2. Dezember 2024 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 festgestellt. Hierzu war eine Änderung (Korrektur) der Festsetzungen unter 1.2 im Finanzplan beim Mittelzufluss erforderlich, welche am 07.04.2025 vom Kreistag beschlossen wurde:

1.

Es betragen

1.1.

im Erfolgsplan

die Erträge

die Aufwendungen

der Jahresgewinn

der Jahresverlust

1.2.

im Finanzplan

Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit

Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit

Mittelzufluss aus Finanztätigkeit

2.

Es werden festgesetzt

2.1.

der Gesamtbetrag der Kredite auf

2.2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

Herzberg, 08.04.2025

Christian Jaschinski
Landrat

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Rettungsdienst des Landeskreises Elbe-Elster liegt in der Stabsstelle Controlling im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster), Zimmer 014 vom 22.04.2025 bis 29.04.2025 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.

Vorstehende Festsetzung ist im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster, Ausgabe Nr. 8 vom 16. April 2025 bekanntzumachen/zu veröffentlichen.

Herzberg, 08.04.2025

Christian Jaschinski
Landrat