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Amtsblatt für den Landkreis Elbe-Elster
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen des Landkreises Elbe-Elster
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Öffentliche Bekanntmachung der Festsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Stadt Finsterwalde, OT Sorno im Zuge der Kreisstraße K 6221

Gemäß § 5 Abs. 2 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GVBl. I/24, [Nr. 10], S. 79) werden im Einvernehmen mit der Stadt Finsterwalde die Ortsdurchfahrtsgrenzen wie folgt festgesetzt:

Die Ortsdurchfahrt im Zuge der Kreisstraße K 6221 in der Stadt Finsterwalde, OT Sorno verläuft im Abschnitt 005 von Straßen-km 0,000 bis Straßen-km 0,895 und im Abschnitt 006 von Straßen-km 0,000 bis Straßen-km 0,030.

Besonderheiten/Abweichungen: Der Fahrbahnteiler in Sorno, Einmündungsbereich L 62 zur K 6221 verbleibt in der Baulast des Landkreises Elbe-Elster.

Der Verwaltungsakt und seine Begründung können beim Landkreis Elbe-Elster, Immobilienmanagement, SG Hoch- und Tiefbau, Ludwig-Jahn-Straße 2 in 04916 Herzberg zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Diese Verfügung wird im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster veröffentlich und auf der Internetseite www.lkee.de/Aktuelles-Kreistag eingestellt.

Diese Verfügung gilt ab dem Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monat nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreis Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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Herzberg, den 13.05.2025

Christian Jaschinski
Landrat  —  (Siegel)