| Beschluss: | |
| Der Kreistag | |
| a) | nimmt die im Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.02.2023 aufgezeigte Bewertung zum Jahresabschluss 2020 des Landkreises Elbe-Elster zur Kenntnis und beschließt gemäß § 82 Absatz 4 BbgKVerf über den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2020. |
| b) | erteilt dem Landrat des Landkreises Elbe-Elster gemäß § 82 Abs. 4 BbgKVerf für das Haushaltsjahr 2020 Entlastung. |
| c) | nimmt die im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 14.02.2023 aufgezeigte Bewertung zum Kommunalen Gesamtabschluss 2020 des Landkreises Elbe-Elster zur Kenntnis und beschließt gemäß § 83 Absatz 6 BbgKVerf über den geprüften Gesamtabschluss zum 31.12.2020. |
| d) | erteilt dem Landrat des Landkreise Elbe-Elster gemäß § 83 Abs. 6 BbgKVerf für den Gesamtabschluss 2020 die Entlastung. |
Der geprüfte Jahresabschluss 2020 des Landkreises Elbe-Elster liegt mit seinen Anlagen im Finanzverwaltungsamt Zimmer 218/219 im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung des Landkreises Elbe-Elster, Ludwig-Jahn-Straße 2, 04916 Herzberg (Elster) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht aus.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit das Dokument im Onlineportal des Landkreises Elbe-Elster unter https://www.lkee.de/Aktuelles-Kreistag/Jahresabschlüsse einzusehen.