Aufgrund der §§ 131 Abs. 1 in Verbindung mit 28 Abs. 2 Nr. 9 der Brandenburgischen Kommunalverfassung vom 18. Dezember 2007 (GVBI. I S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVBI. I, Nr. 18, S. 6), und aufgrund des § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBI. I S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBI. I, Nr. 36), hat der Kreistag des Landkreises Elbe-Elster in seiner Sitzung am 13. März 2023 folgende Entgeltordnung beschlossen:
(1) Der Landkreis Elbe-Elster erhebt zur Deckung der durch die Organisation von Kultur- und sonstigen Veranstaltungen entstehenden Kosten Entgelte.
(2) Entgeltpflichtig sind die Gäste der Veranstaltungen. Bei Minderjährigen sind es deren gesetzliche Vertreter.
(3) Sofern Entgelte der Umsatzsteuer unterliegen, verstehen sich diese zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(1) Die Entgelteinnahmen decken einen vom Landkreis festzusetzenden Anteil der projektbezogenen Gesamtkosten und der Gemeinkosten der dafür verantwortlichen Verwaltungsbereiche unter Berücksichtigung von Ziel und Zweck der Maßnahme aber auch regionaler Besonderheiten und Bedürfnisse.
(2) Sie werden für ähnliche/gleiche Formate entsprechend kalkuliert und im Einvernehmen zwischen Fachbereichs- und Amtsleitung festgesetzt.
(3) Bei besonders aufwendigen/herausragenden Ereignissen kann die Fachbereichsleitung im Einvernehmen mit der Amtsleitung im Einzelfall abweichende Entgelte festsetzen. Ebenso kann entschieden werden, dass der Besuch einzelner Veranstaltungen in Sonderfällen entgeltfrei möglich ist.
(4) kalkulierten Entgelte sollen die voraussichtlichen Kosten der jeweiligen Veranstaltung nicht übersteigen.
(1) Die Entgelte sind in der Regel beim Ticketerwerb im Vorverkauf in den dafür ausgewiesenen Stellen oder an den Tages-/Abendkassen bar zu entrichten. Im Einzelfall ist der Kauf auf Rechnung möglich. Der Ticketversand erfolgt dann erst nach Eingang des fälligen Entgeltes zuzüglich der Versandkosten bei der Kreiskasse des Landkreises Elbe-Elster.
(2) Die Entgelte sind spätestens bis zum Veranstaltungstermin fällig.
(3) Es erfolgt keine Rücknahme verkaufter Tickets, es sei denn, die Veranstaltung muss durch Verschulden des Landkreis Elbe-Elster ohne Ersatztermin abgesagt werden. Wird ein Ersatztermin angeboten, behalten die Tickets ihre Gültigkeit.
(4) Reservierte Tickets werden bei Nichtabholung bis 15 min vor Veranstaltungsbeginn weiterverkauft.
(1) Auf die festgesetzten Eintrittspreise erhalten eine Ermäßigung von 25 %:
| - | Personen unter 18 Jahren, Lernende, Studierende, Innehabende der "Ehrenamtskarte Branden-burg", Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende sowie Leistungsempfangende nach SGB II/IX/XII oder AsylbLG. |
(2) Das ermäßigte Entgelt wird kaufmännisch auf volle Beträge gerundet.
(3) Der Ermäßigungsanspruch ist beim Erwerb der Tickets nachzuweisen. Eine nachträgliche Ermäßigung ist ausgeschlossen.
(4) Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis den Buchstaben „B“ ausweist, erhalten freien Zutritt.
Die Entgeltordnung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.
Herzberg (Elster), am 14. März 2023