I. Beschlüsse
In der Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ am 16.03.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 01/2023 - öffentlich
Die Verbandsversammlung beschließt die 10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkaliensatzung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ - Fäkaliengebührensatzung.
Beschluss 02/2023 – nichtöffentlich
Die Verbandsversammlung beschließt die Auftragsvergabe der Bauleistung „Trinkwasserleitungserneuerung und Hausanschlussentflechtung in Prestewitz, Bergstraße“ an die
Firma MeliBau GmbH in Herzberg, unter Wertung des Nebenangebotes mit einer Angebotssumme von 127.765,00 €/netto = 152.040,35 €/brutto.
II. Satzungsänderungen
Aufgrund der §§ 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18.12.2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.06.2022 (GVBl. I/22, [Nr. 18], S. 6), der §§ 12 und 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKGBbg) vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32], S. 2), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I/19, [Nr. 38], S. 1), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I/04, [Nr. 08], S. 174), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I/19, [Nr. 36], S.1), hat die Verbandsversammlung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ in ihrer Sitzung am 16.03.2023 folgende 10. Satzung zur Änderung der Fäkaliengebührensatzung beschlossen:
Die Gebührensatzung zur Fäkaliensatzung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ -Fäkaliengebührensatzung, beschlossen am 29.11.2001, veröffentlicht am 13.12.2001 im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 24, zuletzt geändert durch die 9. Satzung zur Änderung der Fäkaliengebührensatzung vom 08.12.2022, veröffentlicht am 21.12.2022 im Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 23/2022, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Gebührenmaßstab und -sätze der Beseitigungsgebühren werden der Abs. 5 und 6 wie folgt neu gefasst:
(5) Die Beseitigungsgebühr für Fäkalschlamm, der Kleinkläranlagen entnommen wird, beträgt für jeden nach § 2 Abs. 3 dieser Satzung festgestellten vollen Kubikmeter 90,93 Euro. Für jeden weiteren angefangenen viertel Kubikmeter beträgt die Beseitigungsgebühr 22,73 Euro.
(6) Die Beseitigungsgebühr für Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben beträgt für jeden festgestellten vollen Kubikmeter 23,45 Euro.
Für jeden weiteren angefangenen viertel Kubikmeter beträgt die Beseitigungsgebühr 5,86 Euro. Dieser Gebührensatz wird auch für Schmutzwasser aus der 2. und 3. Kammer einer Kleinkläranlage erhoben, sofern deren Entleerung durch den Grundstückseigentümer oder ihm nach § 5 gleichgestellte Personen veranlasst wird.“
Diese 10. Änderungssatzung der Fäkaliengebührensatzung des Wasserverbandes „Kleine Elster“ tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Winkel, den 22.03.2023
gez. Delf Gerlach | Siegel |
Verbandsvorsteher | |