A) in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
| Beschluss Nr. BV-613/2023 | Förderung von Jugendverbänden |
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Förderung folgender Jugendverbände entsprechend der Richtlinie des Landkreises Elbe-Elster zur Förderung von Jugendverbänden vom 27. Januar 2015 mit der Änderung vom 15. November 2022 für das Haushaltsjahr 2023 zweckgebunden für Sach- und Betriebskosten mit je 2.500,00 €:
| • | Sportjugend Elbe-Elster im Kreissportbund Elbe-Elster e. V. |
| • | Kreisjugendring Elbe-Elster - JURI e. V. |
| • | Evangelische Jugendarbeit im Kirchenkreis Bad Liebenwerda |
| • | Evangelische Jugendarbeit im Kirchenkreis Niederlausitz – Region Finsterwalde |
| • | Jugendfeuerwehr im Kreisfeuerwehrverband Elbe-Elster e. V. |
| Beschluss Nr. BV-615/2023 | Erhöhung Vollzeitäquivalente für die Leistungserbringung der Schulsozialarbeit an den Ganztagsschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" |
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anhebung der Vollzeitäquivalente (VZÄ) für die Leistungserbringung entsprechend der Rahmenkonzeption der Schulsozialarbeit an den öffentlichen weiterführenden Schulen im Landkreis Elbe-Elster vom 7. Februar 2023 (BV-581/2022)
| • | an der Ganztagsschule „Johann-Heinrich-Pestalozzi“ mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Finsterwalde und |
| • | an der Ganztagsschule „Christian Gotthilf Salzmann“ mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ Herzberg |
ab dem 1. Mai 2023 von derzeit 0,75 VZÄ auf 0,90 VZÄ je Schulstandort.
| Beschluss Nr. BV-616/2023 | Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Elbe-Elster (Fortschreibung 2022) |
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Elbe-Elster (Fortschreibung 2022).
Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster.