Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Elbe–Elster hat in seiner Sitzung am 28.05.2024 folgende Richtlinie beschlossen.
1 Geltungsbereich
Pflegepersonen in der Pflegekinderhilfe sind in der Jugendhilfe ehrenamtlich tätige Personen.
Diese sind fachlich hinreichend auf ihre Tätigkeit vorzubereiten und werden bei der Leistung der Hilfe angeleitet, beraten und unterstützt.
Die Sicherstellung der in der Konzeption Pflegekinderhilfe des Amtes für Jugend, Familie und Bildung des Landkreises Elbe-Elster aufgezeigten Qualitäten erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen zur Vorbereitung, Begleitung und Umsetzung der einzelnen Aufgaben.
Diese Richtlinie regelt den finanziellen Umfang für Leistungen durch Dritte bei:
| • | Schulung von Pflegepersonenbewerbern |
| • | Weiterbildung/Qualifizierung für tätige Pflegepersonen |
| • | Pflegeelternkreisen |
2 Schulung von Pflegepersonenbewerbern
Die Vorbereitung der Bewerber erfolgt durch entsprechende Schulungen durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung. Im Jahr werden hierzu 4 Veranstaltungen angeboten.
| • | Sachkosten (Miete, Ausstattung, Materialien)100,00 € pro Veranstaltung |
| • | Honorarkosten für Referenten 800,00 € pro Jahr |
3 Weiterbildung/Qualifizierung für tätige Pflegepersonen
Die Weiterbildung/Qualifizierung für tätige Pflegepersonen erfolgt durch thematische Veranstaltungen organisiert durch den Pflegekinderdienst Elbe-Elster ggf. unter Nutzung Dritter unter Voraussetzung des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg BbgWBG, § 7 und Supervision.
Rahmen der durchzuführenden Veranstaltungen:
| • | vier thematische Weiterbildungsveranstaltungen |
| • | Kosten bis zu 1.200,00 € je Veranstaltung (für Sachkosten wie Miete, Ausstattung, Materialkosten sowie anfallende Honorarkosten) |
Nutzung von Weiterbildungsangeboten Dritter unter der Voraussetzung des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg BbgWBG, § 7 durch Pflegepersonen:
| • | Seminarkosten je Pflegeperson bis zu einer Höhe von 125,00 € pro Jahr pro Pflegeperson |
| • | Supervision für Pflegepersonen bis zu einer Höhe von 625,00 € pro Jahr pro Pflegeperson |
4 Pflegeelternkreise
Pflegeeltern erhalten die Möglichkeit, in Pflegeelternkreisen einen Erfahrungsaustausch zu führen, Probleme anzusprechen, Erfahrungen anderer Pflegeeltern zu hören und eigene Lösungen in der Gruppe zu finden.
Pauschale für Aufwendungen des Pflegelternsprechers 50,00 € pro Jahr
Pauschale für Sachkosten pro Pflegeelternkreis 250,00 € pro Jahr
5 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt am 01. Juli 2024 in Kraft und löst die Richtlinie zur Qualitätssicherung im Pflegekinderwesen vom 07. Juli 2015 ab.
Herzberg (Elster), den 29. Mai 2024