Küchenabfälle und Essensreste haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken in den offenen Kanälen Ratten und anderes Ungeziefer an. Öle und Fette, zum Beispiel vom letzten Fondue-Essen, sollten ebenfalls nicht über die Toilette entsorgt werden, denn sie verschmutzen die Abwasseranlagen und die Behandlung ist aufwendiger und verursacht zusätzliche Kosten. Küchenabfälle und Essensreste gehören deshalb in den Bio- oder Hausmüll!
Unsachgemäß über den Ausguss oder die Toilette entsorgte Medikamente und Drogen gelangen in das Abwasser und können so zur Belastung für die Umwelt werden.
Farb- und Lackreste sowie Lösungsmittel sollten ebenso wenig im WC entsorgt werden. Sie können die Bausubstanz und Technik öffentlicher Abwasseranlagen angreifen.
Feuchttücher, Küchenrolle und Taschentücher haben aufgrund ihrer unterschiedlichen Anforderungen andere Eigenschaften und Zusammensetzungen als Toilettenpapier. Sie dürfen ebenfalls nicht im WC entsorgt werden, da dies zu Verstopfungen in den Leitungen führen kann.
Deshalb gilt der Grundsatz: „Was nicht ins Abwasser gelangt, muss auch nicht wieder entfernt werden!“
Wir bitten wir um Beachtung dieser Regelungen, denn dies ist ein wichtiger Beitrag – auch im häuslichen Bereich – um die Qualität unserer Gewässer zu verbessern.