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Mitteilungsblatt Gemeinde Rohrenfels
Ausgabe 12/2024
Informationen der Verwaltung
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Räum- und Streupflicht

Wir weisen darauf hin, dass die Anlieger die Pflicht haben, bei Eisglätte und Schneefall wochentags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr und sonn- und feiertags zwischen 8.00 Uhr und 20.00 Uhr die Gehwege frei zu räumen und zu streuen. Wenn kein Gehweg vorhanden ist, muss ein 1m breiter Streifen frei gemacht werden. Diese Regelung gilt auch für die Eigentümer von unbebauten Grundstücken innerhalb der Ortschaften.

Unsere Bauhofmitarbeiter sind bestrebt unsere Gemeindestraßen zügig zu räumen.

So können Sie persönlich den Winterdienst unterstützen:

  • Nicht auf der Straße, sondern auf dem eigenen Grundstück parken
  • Abflussrinnen, Hydranten und Abwassereinlaufschächte frei halten

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!