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Mitteilungsblatt Gemeinde Rohrenfels
Ausgabe 2/2024
Informationen der Verwaltung
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Antragsfrist der Jugendförderung bis 31.03.2024

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Anträge für die Jugendförderung der Gemeinde Rohrenfels gemäß der aktuellen Förderrichtlinien für Vereine und Organisationen bis zum 31.03.2024 an die Gemeinde zu stellen sind.

Auszug aus den Richtlinien:

Jugendförderung

Die Gemeinde gewährt für aktive Jugendarbeit in den Vereinen/Organisationen für jeden Jugendlichen, der zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, eine Förderung in Höhe von 15 € jährlich.

Die Förderung ist jährlich bis zum 31.3. des laufenden Jahres unter Vorlage einer Mehrfertigung der Bestands- bzw. Mitgliedererhebung, die der Verein oder die Organisation beim zuständigen Dachverband einzureichen hat oder unter Vorlage der Mitgliederliste schriftlich beim Bürgermeister oder der Verwaltung zu beantragen.

Die förderfähigen Mitglieder sind namentlich und mit Geburtsdatum aufzulisten.

Der Datenschutz nach den aktuell geltenden Regeln nach DGSVO sind gewährleistet.