Erhebung von Kanalherstellungsbeiträgen
Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Rohrenfels möchte Sie allgemein über das Entstehen der Beitragsschuld für die gemeindlichen Kanalherstellungsbeiträge informieren. Die einmalige Beitragsschuld entsteht, sobald das Grundstück an die Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden kann oder bereits ist. Ein erneuter Beitrag wird erhoben, wenn die Fläche des Grundstücks vergrößert wird (Zumessung) oder eine Veränderung der Bebauung (Anbau eines Wintergartens, Ausbau des Dachgeschosses) bzw. der Nutzung des Grundstücks vorgenommen wird. In diesen Fällen entsteht die Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. Sollte für Baumaßnahmen keine bauaufsichtliche Genehmigung vorliegen, sind die Beitragsschuldner verpflichtet, diese Änderungen der Gemeinde Rohrenfels zeitnah anzuzeigen.
Ein entsprechendes Formular dazu finden Sie auf der gemeindlichen Internetseite unter „Mit der Maus ins Rathaus“ -> Formulare -> Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses.
Nachträglicher Ausbau des Dachgeschosses oder ähnliche bauliche Veränderungen
Da bei einem nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses oftmals keine Baugenehmigung erforderlich ist, erhält die Gemeinde Rohrenfels in der Regel keine Kenntnis und kann die anfallenden Beiträge für die entstehenden Geschossflächenmehrungen nicht festsetzen.
Die Fertigstellung eines Dachgeschossausbaus ist der Gemeinde Rohrenfels unverzüglich mitzuteilen, auch wenn die Fertigstellung schon längere Zeit zurückliegt. Ein zusätzlicher Beitrag entsteht auch im Falle einer Nutzungsänderung eines bisher beitragsfreien Gebäudes (z. B. Scheune, Lagerhalle, etc.) oder Gebäudeteils, soweit infolge der Nutzungsänderung die Voraussetzungen der Beitragsfreiheit entfallen (z. B. Einbau eines Aufenthaltsraumes in eine Scheune oder Umbau einer Scheune zu einem Wohnhaus, o. ä.). Auch ein nachträglicher Anbau eines Wintergartens oder eine geschlossene Veranda lösen einen zusätzlichen Beitrag aus.
Ein entsprechendes Formular dazu finden Sie auf der gemeindlichen Internetseite unter „Mit der Maus ins Rathaus“ -> Formulare -> Erklärung zum Ausbau eines Dachgeschosses.