Errichtung von zwei Dachgauben und Nutzungsänderung auf eine Wohneinheit auf der Fl.Nr. 35 Gemarkung Wagenhofen
Bei der Gemeinde ist ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Dachgauben und Nutzungsänderung auf eine Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 35 der Gemarkung Wagenhofen, Kirchplatz 2 eingegangen.
Im Bereich des Bauvorhabens liegt kein Bebauungsplan vor, somit richtet sich die bebauungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
Bereits im Juni 2023 wurde eine Bauvoranfrage zu ähnlichen Varianten gestellt. Dieses Verfahren wurde vom Antragsteller zurückgenommen.
Geplant ist, Teile des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes durch eine Nutzungsänderung in eine Wohneinheit umzubauen. Hierzu sollen zwei Dachgauben errichtet werden. Das Bestandsgebäude hat eine Dachneigung von 42°. Die Dachgauben werden 1,9 x 2,4 m groß und sollen eine Dachneigung von 5 ° erhalten.
Es werden zusätzlich zwei Stellplätze auf dem Grundstück errichtet. Diese sind laut Stellplatzsatzung ausreichend.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauantrag wird erteilt. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Die erforderlichen Stellplätze sind herzustellen und auf Dauer vorzuhalten.
Errichtung von Gewerberäumen mit Betriebsleiterwohnung mit Doppelgarage -Änderungsantrag- Fl.Nr. 73/11 Gem. Wagenhofen, Im Gewerbepark 8
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg ist ein Bauantrag zur Errichtung von Gewerberäumen mit Betriebsleiterwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 73/11 Gemarkung Wagenhofen, Im Gewerbepark 8, eingegangen. Bei dem Bauantrag handelt es sich um einen Änderungsantrag zu einem bereits genehmigten Verfahren. Laut Grundrissplan besteht eine Abweichung der tatsächlichen Lage zu der Planung gemäß Genehmigung. Die Abweichung soll durch den neu eingereichten Bauantrag korrigiert werden.
Das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Bauantrag wird erteilt.
Gemeinde Ehekirchen: Einbeziehungssatzung "Bergwiese" in Ehekirchen, Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Rohrenfels wurde gebeten eine Stellungnahme zur Einbeziehungssatzung „Bergwiese“ in Ehekirchen im Zuge der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abzugeben.
Der Anlass für die Einbeziehungssatzung ist, dass Bauland für die Errichtung von drei Wohnhäusern geschaffen werden soll. Zudem soll die Bebauungslücke zwischen dem nördlichen Baugebiet „Bei der Probmühle“ und südlich angrenzendem Siedlungsbereich geschlossen werden.
Das Planungsgebiet liegt an der Gartenstraße in Ehekirchen.
Die Belange der Gemeinde Rohrenfels werden durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
Die Gemeinde Rohrenfels erhebt keine Einwände gegen die Einbeziehungssatzung „Bergwiese“ der Gemeinde Ehekirchen.