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Mitteilungsblatt Gemeinde Rohrenfels
Ausgabe 5/2024
Informationen der Verwaltung
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Informationen der Verwaltung

Der Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten, insbesondere von Laubbläsern und Rasenmähern führt wegen der damit verbundenen Geräuschentwicklung oft zu Nachbarschaftsstreitigkeiten. Nehmen Sie bei Ihrer Gartenarbeit bitte Rücksicht auf ihre Mitbürger.

Die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BlmSchV) enthält in Abschnitt 3 die Betriebsregelung für 57 unterschiedliche Geräte- und Hydraulikhämmer-, über Bau- und Reinigungsfahrzeuge, darunter Transportbetonmischer und Kehrmaschinen, bis hin zu Landschafts- und Gartengeräten, wie Kettensägen und Rasenmähern.

Eine Zusammenfassung aus der "Geräte- und Maschinenschutzverordnung - 32. BIMSchV" des bayerischen Umweltministeriums finden Sie unter folgender Internetadresse:

https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html.

Diese Geräte dürfen zu folgenden Zeiten nicht benutzt werden:

  • an Sonntagen und Feiertagen ganztägig
  • an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Zusätzliche Einschränkungen gelten für folgende Geräte:

Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und -sammler

Diese dürfen zusätzlich an Werktagen auch

  • von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr
  • von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
  • von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr

nicht betrieben werden, es sei denn, sie sind mit dem EG-Umweltzeichen gekennzeichnet.