Wir bitten alle Zahlungspflichtigen, die eine Einzugsermächtigung erteilt haben, uns eventuelle Änderungen der Bankverbindung oder Kontonummer rechtzeitig, d.h. mindestens drei Wochen vor der Fälligkeit, mitzuteilen. Für Rücklastschriften berechnen die Banken in der Regel Gebühren. Wir bitten um Beachtung, da wir die anfallenden Gebühren an Sie weiterberechnen müssen. Ebenso wird eine Verwaltungsgebühr laut § 3 der Kostensatzung der Gemeinde Rohrenfels in Höhe von 3,50 € erhoben.