Aufgrund einer Verkehrsschau, die im November 2022 mit der Polizei, dem Staatl. Bauamt und dem Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen stattgefunden hat, wurde die Vorfahrtsregelung auf dem Radweg geändert, da sie bisher falsch geregelt war und von diesen Behörden geahndet wurde.
Das Landratsamt hat daraufhin eine Anordnung erlassen, nach der der straßenbegleitende Geh- und Radweg nunmehr vorfahrtsberechtigt ist, mit Ausnahme der Einmündung der Neuburger Straße in die ST, weil hier die Einfahrt zu unübersichtlich und daher zu gefährlich ist.
Die entsprechenden Beschilderungen bzw. Piktogramme und Markierungen werden angepasst.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer, die geänderten Vorfahrtsregeln zu beachten!