Die Befüllung eines Swimmingpools oder (Schwimm-)Teichs erfolgt in den meisten Fällen mit Trinkwasser.
Die Befüllung sollte über die Hausinstallation erfolgen, aber nicht über den Gartenzähler.
Für größere Mengen kann ein Standrohr gegen Gebühr beim Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe, Tel. 08432-1551 ausgeliehen werden.
Die Versickerung von Poolwasser (ausgenommen natürliche Systeme u. a. Teichanlagen) in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt.
Da das Wasser mit Chemikalien (wie z. B. Chlor etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, das bei Einleitung in den Untergrund das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst.
Dies kann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.
Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden.
Bei einer Befüllung mit Trinkwasser durch die Hausinstallation, oder über ein Standrohr (hier erhält die Gemeinde eine Info vom Zweckverband) wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und in Rechnung gestellt. (Berechnung über jährliche Kanalabrechnung)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Schweizer, Tel. 08431-6719-10.