Das Bundesimmissionsschutzgesetz und verschiedene Lärmschutzver-
ordnungen legen fest, dass grundsätzlich in Deutschland die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten ist. In dieser Zeit sollen jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke (ca. 30 dB) herunterreduziert werden. Achten Sie daher darauf, in der vorgegebenen Ruhezeit keine laute Musik zu hören und vermeiden Sie das Bedienen von geräuschintensiven Geräten.