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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 10/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Informationen zur Hundehaltung in der Gemeinde Frensdorf

Anmeldung des Hundes

Gemäß § 10 der Hundesteuersatzung müssen Bürger, die einen über vier Monate alten Hund innerhalb der Gemeinde Frensdorf halten, diesen bei uns unverzüglich anmelden. Bei mehreren Hunden ist jeder Hund anzumelden. Im Sinne der Gleichmäßigkeit bei der Besteuerung unserer Gemeindebürger werten wir Nichtanmeldungen als Steuerhinterziehung.

Halten Sie also einen Hund und haben diesen noch nicht angemeldet, holen Sie dies bitte - in Ihrem eigenen Interesse - unverzüglich nach. Immer wieder erhalten wir auch anonyme Hinweise auf angebliche Hundehalter in der Gemeinde. Diesen Hinweisen gehen wir natürlich nach, in dem wir die entsprechend genannten Personen auffordern, ihren Hund anzumelden, sofern diese einen (oder mehrere Hunde) halten. Hierfür bitten wir um Verständnis, auch dies dient der Gleichbehandlung aller Hundehalter.

Bei der Anmeldung ist es besonders wichtig, die Rasse des Hundes anzugeben. Die Angabe "Mischling" ist nicht ausreichend! Es müssen alle Rassen mitgeteilt werden. Denn die Gemeinde muss prüfen, ob eine der Rassen eines Mischlingshundes evtl. der Gruppe der Kampfhunde bzw. sog. Listenhunde zugeordnet wird. Dann ist seitens der Gemeinde ein entsprechendes Verfahren einzuleiten.

Anleinpflicht von Hunden

Große Hunde (Schulterhöhe ab 50 cm) und „Kampfhunde“ müssen nach der Hundehaltungsverordnung der Gemeinde Frensdorf innerhalb der Ortschaften zu jeder Tages- und Nachtzeit an der Leine geführt werden.

Auch dürfen Hunde (egal ob groß oder klein) gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vom Auto aus spazieren geführt werden. Zuwiderhandlungen können mit Bußgeld belegt werden.

Beim freien Auslauf außerorts muss immer eine Begleitperson dabei sein, die mit dem Verhalten des Hundes vertraut und in der Lage ist, sicher auf diesen einzuwirken. Der Hund muss aufs Wort hören, wenn er z. B. auf andere Passanten zu rennt. Spaziergänger müssen es nicht hinnehmen, von fremden Hunden angesprungen zu werden. Das haben die Hundehalter zu unterbinden.

Beschwerden von Bürgern gegen Hundehalter können leider nur dann bearbeitet werden, wenn sich diese mit Namen und Anschrift gegenüber der Gemeinde zu erkennen geben. Anonyme Anzeigen können nicht verfolgt werden.

Entsorgung von Hundekot

Im Rathaus und an den vielen Hundetoiletten an den öffentlichen Wegen sind kostenlose Hundekotbeutel erhältlich. Wir bitten, dieses Angebot zu nutzen. Die Beutel können zuhause in der Restmülltonne oder - falls auf den entsprechenden Wegen vorhanden - in den öffentlichen Abfallbehältern entsorgt werden.

Leider gehen immer wieder Beschwerden von Bürgern bei uns darüber ein, dass manche Hundehalter ihre Vierbeiner rücksichtlos ihre Notdurft auf öffentlichen Wegen oder sogar auf Privatgrundstücken verrichten lassen.

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen in der Zeit des Aufwuchses verboten. Wir bitten die Hundehalter darauf zu achten, dass ihre Tiere auf den Wiesen und Feldern nicht ihr Geschäft verrichten. Wenn z. B. ein trächtiges Nutztier die mit Hundekot verunreinigten Futterpflanzen frisst, können dadurch Krankheiten übertragen werden und es kann zu Fehlgeburten kommen.

Wir appellieren deshalb an die Vernunft aller Hundehalter, öffentliche Wege und auch fremde Privatgrundstücke nicht mit Hundekot zu verunreinigen und benutzte Hundekotbeutel ordnungsgemäß zu entsorgen.

Auskünfte zur Hundeanmeldung bzw. Hundesteuer erteilt im Rathaus Frau Metzner, Tel. 94 49 – 23, bei sonstigen Fragen zur Hundehaltung wenden Sie sich an Herrn Schnell, Tel. 94 49 – 25.

Ihre Verwaltung.