Bürgerliste Reundorf – Erneuter Antrag auf Errichtung eines zweiten Fluchtweges (Außentreppe) am Gemeinschaftshaus Reundorf
Mit einer außenliegenden Fluchttreppe an der Süd-Ostseite des Gebäudes soll es künftig möglich sein, Theatervorstellungen der Theatergruppe Reundorf von ca. 150 Personen durchzuführen. Der Gemeinderat entschied, dem Antrag der Bürgerliste Reundorf und der Theatergruppe Reundorf zu folgen, und stellte eine Übernahme der Baukosten durch die Gemeinde Frensdorf bei einer baurechtlichen Genehmigung des Vorhabens in Aussicht. Gleichzeitig wurde der Antragsteller und Leiter der Theatergruppe gebeten, wie zugesagt, die notwendige Entwurfs- und Bauplanung in Zusammenarbeit mit einem Brandschutzplaner zu erstellen und dabei auch die Statik des Raumes im Obergeschoss des Gemeinschaftshauses zu begutachten.
Vor der Entscheidung traf sich der Gemeinderat mit dem Antragsteller und den Vertretern des Musikvereines Frensdorf, der den Raum hauptsächlich nutzt, im Gemeinschaftshaus, um das Gebäude und den Veranstaltungsraum zu besichtigen. Dabei stellte Heinz Oppelt eine neue Variante eines Bestuhlungsplanes vor, die den Gemeinderat überzeugte.
Bereits im Vorfeld der Sitzung haben sich die Vorsitzenden der Ortsvereine aus Reundorf auf Einladung der beiden Bürgermeister und der örtlichen Gemeinderatsmitglieder getroffen, um die Nutzungsinteressen für das Gemeinschaftshaus abzustimmen. Dabei machten die Vertreter des Musikvereines Frensdorf deutlich, dass sie grundsätzlich keine Bedenken hätten, wenn der Saal wie bisher auch anderen Ortsvereinen für größere Veranstaltungen zur Verfügung stünde. Sie verwiesen aber auch darauf, dass der Musikraum regelmäßig an bestimmten Werktagen für den Unterricht der Kreismusikschule sowie an Wochenenden für Proben des Musikvereines belegt sei und mangels vorhandener Abstellräume die im Raum stehenden größeren und wertvolleren Musikinstrumente, wie Pauken, Schlagzeuge, etc. nicht andernorts gelagert werden könnten. Für den Fall einer Nutzung des Raumes für Veranstaltungen sei es daher immer erforderlich, die großen Instrumente vorübergehend in anderweitig genutzten Räume unterzubringen.
Glasfaserausbau in der Gemeinde Frensdorf;
Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung;
Auswahlentscheidung zum Fördermodell;
Antrag auf Förderung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 im Rahmen des Förderaufrufs 2023
Zweiter Bürgermeister Norbert Neundorfer begrüßte den Inhaber und Geschäftsführer der Firma Reuther Netconsulting aus Bad Staffelstein, Herrn Siegbert Reuther, und betonte die Wichtigkeit des Glasfaserausbaus in der Gemeinde Frensdorf. Die Gemeinde Frensdorf sei zwar nach heutigem Stand gut mit Internet-Bandbreiten versorgt, da künftig aber immer mehr Bandbreiten fürs Streamen, bei der Videotelefonie und auch für die Arbeit im Home-Office benötigt werden, sei es notwendig, schon jetzt die Weichen für einen Glasfaserausbau zu stellen, so der Gemeindevertreter. Die Gemeinde Frensdorf habe deswegen im Juni dieses Jahres das notwendige Vorverfahren für eine Förderung nach der Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 begonnen und sei froh, dass es gelungen ist, mithilfe der kompetenten Unterstützung der Fa. Reuther Netconsulting dieses jetzt abzuschließen, damit man noch zum maßgebenden Stichtag einen Förderantrag im Rahmen des Förderaufrufs 2023 stellen könne, so der Zweite Bürgermeister.
Dipl.-Ing. Siegbert Reuther betonte in seinem Sachvortrag, dass es in Zukunft notwendig sei, jedes Haus ans Glasfasernetz anzuschließen. Glasfaser sei die Internetverbindung der Zukunft. Mit Hilfe von Licht können unbegrenzte Bandbreiten bei der Datenübertragung erreicht werden. Das Kupferkabel habe seine Grenzen erreicht und werde früher oder später abgeschaltet werden, so seine Aussage. Er stellte dem Gemeinderat kurz die Förderbedingungen der Gigabit-Richtlinie des Bundes sowie der Kofinanzierungsrichtlinie des Freistaates Bayern vor. Frensdorf als ländliche Gemeinde dürfe mit einer 90%-igen staatlichen Förderung (50 % Bundesförderung + 40 % Landesförderung) zum Bau eines Glasfasernetzes rechnen.
Um die Fördergrundlagen zu schaffen, wurde kurzfristig in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Frensdorf die technische Ist-Erfassung fertiggestellt. Im anschließenden Markterkundungsverfahren wurde ermittelt, ob es ein Telekommunikationsunternehmen gibt, welches in den nächsten drei Jahren eigenwirtschaftlich Glasfasernetze in der Gemeinde ausbauen möchte. Das Ergebnis liege nun vor: Kein TK-Unternehmen habe sich bereit erklärt, eigenwirtschaftlich in der Gemeinde das Netz oder Teile dessen weiter auszubauen. Von den 2.010 Adressen in der Gemeinde Frensdorf seien damit 1.880 Adressen grundsätzlich förderfähig. 130 Adressen in den neuen Baugebieten seien bereits gigabitversorgt bzw. werden in Kürze durch die Telekom ausgebaut.
Der Referent stellte anschließend in einem Vergleich die beiden in der Förderrichtlinie festgelegten Fördermodelle vor. Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell würde ein zu ermittelnder Netzeigentümer das Glasfasernetz bauen, bezahlen und betreiben, die Gemeinde würde die Kosten des Netzausbaus mit ca. 70 % bezuschussen und auf diesen Kostenanteil die 90%-ige staatliche Förderung bekommen.
Beim Betreibermodell würde die Gemeinde selbst die Kosten des passiven Netzausbaus tragen und darauf unter Anrechnung von Pachteinnahmen aus den ersten sieben Jahren die 90 %-ige staatliche Förderung erhalten. Die Baukosten für ein eigenes Netz mit dem alle noch nicht erschlossenen Anwesen in der Gemeinde einen kostenlosen Netzanschluss erhielten, würden nach vorläufiger Schätzung bei 14,1 Mio. Euro (7.500 Euro pro Adresse) liegen. Der Eigenanteil der Gemeinde nach Abzug der Pachteinnahmen betrüge ca. 1,3 Mio. Euro. Ein eigenes Netz würde zwar höhere Anfangsinvestitionen verursachen, die Gemeinde würde aber durch Einnahmen aus der Verpachtung des Netzes an einem Betreiber langfristig von diesem Netz profitieren und nach vorsichtiger Finanzbetrachtung nach etwa 23 Jahren Gewinne erwirtschaften.
Beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell würde die Gemeinde öffentliche Gelder in ein Netz eines Telekommunikationsunternehmens investieren, das daraus selbst Gewinne erwirtschaften würde. Ein weiterer Vorteil beim Betreibermodell sei, dass die Gemeinde Eigentümer des passiven Glasfasernetzes werde. Damit werde das Netz grundsätzlich unverkäuflich, was beim Netzausbau durch einen Investor so nicht zu garantieren sei, so der Fachplaner. Obwohl bei einem eigenen Glasfasernetz ein stärkeres Engagement der Verwaltung zur Steuerung und Kommunikation notwendig sei, entschied der Gemeinderat, das vorgestellte Betreibermodell zu wählen und auf dessen Grundlage einen Förderantrag beim Bund zu stellen.
Weil schon alle Formalien seitens des Planungsbüros vorbereitet seien, sei es möglich, dass sich die Gemeinde bis 15. Oktober für den diesjährigen Förderaufruf bewerben könne. Dabei stünden die Chancen nach Aussagen des Fachplaners gut, dass die Gemeinde Frensdorf in diesem Jahr mit einem Förderbescheid begünstigt werde, da für bayerische Kommunen Fördergelder in Höhe von 450 Mio. Euro bereitgestellt seien und nicht alle Kommunen in den vergangenen Monaten das Förderverfahren so schnell bearbeitet hätten.
Ernennung von Wegewarten für Rundwanderwege des Naturparks Steigerwald
Der Naturpark Steigerwald hat sich zum Ziel gesetzt, im Steigerwald eine übergreifende, einheitliche und hohe Qualität von Wanderwegen anzubieten und diese Wanderwege nach einheitlichen Kriterien zu beschildern. Wegewarte übernehmen bei der Betreuung der Wanderwege folgende Aufgaben:
| - | Anbringung von Wegemarkierungen und Wegweiser |
| - | Regelmäßige Begehung der örtlichen Wanderwege (1 x jährlich, ergänzend ggf. bei Unwetter) |
| - | Freischneiden von kleinen Ästen und Markierungszeichen |
| - | Meldung von umgestürzten Bäumen oder beschädigter Infrastruktur |
Die Wegewarte werden bei der Durchführung ihrer Aufgaben vom Naturpark Steigerwald unterstützt.
Folgende Bürgerinnen und Bürger, die sich gegenüber der Gemeinde bereiterklärt haben, diese ehrenamtlichen Aufgaben zu übernehmen, wurden vom Gemeinderat zu Wegewarte berufen:
Heimbach Reinhard
Bruch Helmut
Münzel Roland
Diller Günter
Sauer Anja
Brehm Johannes
Seitz Matthias
Pfohlmann Berthold
Brückner Stephan
Brückner Steffi
Teller Zara
Solargutachten für das Gemeindegebiet Frensdorf; Vergabe von Planungsleistungen
Um die Energiewende auch in der Gemeinde Frensdorf zu unterstützen, hat der Arbeitskreis „Erneuerbare Energien“ des Gemeinderates Frensdorf festgelegt, dass zur Ermittlung geeigneter Flächen für die Solarenergienutzung im Gemeindegebiet ein Gutachten eines Fachbüros erstellt werden soll. Um negative Umweltauswirkungen zu vermeiden, sollen darin die Flächen ermittelt werden, in denen die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist oder in denen Restriktionen vorliegen, die eine Nutzung erschweren, unwirtschaftlich machen oder die Akzeptanz in der Bevölkerung gefährden. Ziel ist es, Mindestabstände zur Wohnbebauung zu wahren, eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu vermeiden, die Natur- und Artenschutzverträglichkeit zu beachten und Flächen mit einer hohen landwirtschaftlichen Bodenqualität auszusondern. Daraus sollen sich dann die Potentialflächen, in einen eine Nutzung der Sonnenenergie in Form großflächiger Freiflächensolaranlagen möglich erscheint, ergeben. Die planerischen Leistungen wurden an das Planungsbüro TB Markert PartG mbB aus Nürnberg vergeben.