Die Gemeinde Frensdorf erlässt mit Beschluss des Gemeinderates vom 17.09.2024 aufgrund des Art. 24 GO i. V. m. § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurG) folgende
Änderungssatzung
Für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Frensdorf im Bereich des Bebauungsplanes/GOP „Nahversorgung Reundorfer Straße“ soll ein Teilstück der Fl.Nr. 1643 Gmkg. Reundorf mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden. Aus dem Grundstück Fl.Nr. 1643 werden ca. 273 m² Fläche für das Plangebiet benötigt.
Bei dem Grundstück Fl.Nr. 1643 handelt es sich laut Flurbereinigungsplan vom 13.11.1996 um eine Fläche für Landschaftspflege, Naturschutz und Grünordnung. Das Grundstück ist als Ököfläche im Ököflächenkataster eingetragen.
Die untere Naturschutzbehörde wurde im Vorfelde der Gemeinderatsentscheidung beteiligt. Sie ist aufgrund einer Ortseinsicht einverstanden, dass die Gemeinde Frensdorf eine gleichgroße Teilfläche aus dem Grundstück Fl.Nr. 1643/1 Gmkg. Reundorf zum Ököflächen-Status umwandelt. Die grundsätzliche Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde liegt vor.
Die Änderungssatzung wird erlassen, um die Zweckbestimmung für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1643 der Gemarkung Reundorf von ca. 273 m² aufzuheben und die Umgestaltung dieser Teilfläche zu dem Plangebiet der 6. Flächennutzungsplanänderung zu ermöglichen. Zweckbestimmung für die Teilfläche Intensivgrünland.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1643 der Gmkg. Reundorf von ca. 273 m². Anstelle dieser Fläche wird ein Ausgleich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1643/1 der Gemarkung Reundorf in gleicher Größe und Wertigkeit geschaffen. Der Geltungsbereich der Satzung ist in dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) gekennzeichnet. Der Plan ist Bestandteil der Satzung
Die Satzung tritt am Tage nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung besteht aus Satzungstext, Plan mit Satzungsgebiet und Ausgleichsfläche.