Der Gemeinderat der Gemeinde Frensdorf hat in seiner Sitzung am 15.10.2024 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der 3. Erweiterung des Bebauungsplanes „Leite - Obergreuther Weg“ in Reundorf gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die Flächennutzungsplanänderung (ca. 1.722 m²) umfasst Teilflächen der Flurstücke 491, 492/1, 492/2 und 492/3, Gemarkung Reundorf, und wird wie folgt umgrenzt:
| - | im Norden, Osten und Südosten von bestehender Bebauung |
| - | im Süden und Westen von landwirtschaftlicher Fläche. |
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Lageplan dargestellt.
Die im Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich dargestellte Fläche soll in eine Wohnbaufläche umgewandelt werden und entspricht somit dem im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplan in diesem Bereich.
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 15.10.2024 sind
vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 29. November 2024
im Internet veröffentlicht und auf der Homepage der Gemeinde Frensdorf unter folgendem Link online/digital einsehbar/zugänglich:
| - | dass Stellungnahmen während der Dauer der vorgenannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, | |
| - | dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden können, | |
| - | dass die vorgenannten Planunterlagen zusätzlich auch in den Amtsräumen des Rathauses der Gemeinde Frensdorf, Kaulberg 1, 96158 Frensdorf zu den allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten öffentlich ausliegen, öffentlich zugänglich sind und dort in Papierform eingesehen werden können. | |
| - | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. | |
| Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: | ||
| - | Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter | |
| - | Folgende umweltbezogene Stellungnahmen liegen vor: | |
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| • | Landratsamt Bamberg (Naturschutz, Bodenschutz, Wasserrecht) |
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| • | Wasserwirtschaftsamt Kronach |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)