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Mitteilungsblatt Gemeinde Frensdorf
Ausgabe 11/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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WEGFALL KINDERREISEPASS AB 01.01.2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08.10.2023 (vgl. BGBl. Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass ab dem 01.01.2024 der Kinderreisepass wegfallen wird. Damit können für Kinder nur noch reguläre Personalausweise oder Reisepässe beantragt werden. Diese sind bei Personen mit einem Alter von unter 24 Jahren dann 6 Jahre gültig.

Eine Beantragung oder Verlängerung von Kinderreisepässen ist daher ab dem 01.01.2024 nicht mehr möglich.

Da Sie nun für Kinder ebenfalls einen "normalen" Personalausweis bzw. Reisepass benötigen und diese über die Bundesdruckerei ausgestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Wochen für Personalausweise und 4-6 Wochen für Reisepässe ab der Beantragung bei uns zu rechnen. Bitte beziehen Sie das in Ihre Urlaubsplanung mit ein. Prüfen Sie frühzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente - und die Ihrer Kinder - und beantragen Sie neue Dokumente rechtzeitig bei uns im Einwohner- und Passamt.

Kosten Ausweisdokumente für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre):

Reisepass: 37,50 EUR

Personalausweis: 22,80 EUR

Beachten Sie bitte auch, dass bei der erstmaligen Beantragung von hoheitlichen Dokumenten immer die Vorlage einer Geburtsurkunde erforderlich ist.

WICHTIG: Die Gültigkeit von bereits ausgestellten Kinderreisepässen bleibt unberührt! Es können lediglich keine neuen Kinderreisepässe sowie Verlängerungen der Gültigkeit von bestehenden Kinderreisepässen mehr beantragt werden.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Kollegen und Kolleginnen des Einwohneramtes gerne zur Verfügung.